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Wirtschaft - Villach
© Kelag Bildarchiv

Keine Pflicht gegeben:

Prüfung auf Verträglichkeit der Umwelt

Villach/ Fürnitz – Keine UVP-Pflicht bestehe für das geplante 110kv-Leitunsprojekt der KELAG im Raum Villach. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein umweltpolitisches Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Dies habe die zuständige UVP-Behörde des Landes nach eingehender Prüfung festgestellt, berichtete Umwelt- und Energiereferent Rolf Holub heute, Dienstag, nach der Regierungssitzung. Auf Grund der ermittelten Ergebnisse und der Stellungnahmen der forstwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Sachverständigen sei die Behörde auf Basis des UVP-Gesetzes in ihrer Einzelfallprüfung zu dieser Feststellung gekommen, berichtete Umwelt- und Energiereferent LR Rolf Holub im Anschluss an die Regierungssitzung.

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Die Einzelfallprüfung des Projekts ist notwendig geworden, da der negative UVP-Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2011 durch den Verwaltungsgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben wurde.

Causa: 110-kV-Leitung

Zudem lädt Holub Vertreter der Bürgerinitiative Villach-Süd sowie der KELAG am 20. April zu einem Gespräch in die Landesregierung, um über mögliche zufriedenstellende Lösungen für beide Seiten zu sprechen und zu vermitteln. Im Herbst 2015 sorgte der gestoppten Bau der 110-kV-Leitung für viel Diskussionsstoff innerhalb der Gemeinden Villach und Finkenstein, die beide Einspruch einlegten – sie wünschten sich eine Erdverkabelung. Hier geht es zum geplanten Projekt der KELAG.