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Hintergrund
Der Villacher Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger zeigt die Unverhältnismäßigkeit der Strafen auf
Der Villacher Rechtsanwalt Mag. Hanno Stromberger zeigt die Unverhältnismäßigkeit der Strafen auf © 5min.at

Villacher Anwalt ist empört:

„Vermögen steht vor einer Kinderseele!“

Villach – Die beiden heutigen Fälle von Kindesmissbrauch haben bei unserer 5 Minuten Community die Wogen hochgehen lassen. Vor allem das Strafausmaß für den noch nicht rechtskräftig verurteilten Villacher Kinderschänder mit zwei Jahren Haft, scheint aufgrund dieser unmenschlichen und schrecklichen Tragödie unverhältnismäßig. Auch der Villacher Anwalt Mag. Hanno Stromberger bestätigt: „Das Strafausmaß für Kinderschänder steht in keiner Relation zum Delikt“.

 4 Minuten Lesezeit (545 Wörter) | Änderung am 14.04.2016 - 18.04 Uhr

„Das Strafausmaß für Kinderschänder und im Grunde genommen alle Straftaten gegen Leib und Leben, stehen in keiner Relation zu anderen Delikten. Insbesondere zu Straftaten gegen das Vermögen,“ meint der Villacher Rechtsanwalt und selbst Vater von zwei Kindern. „Für Steuerhinterziehung im größeren Ausmaß könnte man einige Jahre ausfassen, wobei die Täter bei Delikten gegen Leib und Leben, aber auch sexuellen Missbrauch von Unmündigen, mitunter mit nur einigen Monaten davonkommen.“

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Stromberger: “Eigentlich reicht die Ursache für die Unverhältnismäßigkeit des Strafrahmens in die Zeit der Sklaverei zurück …”

Stromberger: “Eigentlich reicht die Ursache für die Unverhältnismäßigkeit des Strafrahmens in die Zeit der Sklaverei zurück …” - © 5min.at

Zwei Jahre Haft für eine Kinderseele?

Aber wie kann es sein, dass ein Kinderschänder, der eine Kinderseele ruiniert, mit nur 24 Monaten Haft davon kommt und ein Steuerhinterzieher satte 10 Jahre ausfassen kann? „Das Ganze resultiert aus der historischen Entwicklung des Strafgesetzes und reicht in eine Zeit zurück, wo Eigentum und Vermögen einen wesentlich höheren Stellenwert als die körperliche/seelische Unversehrtheit und das Leben eines Menschen hatte. Eigentlich reicht die Ursache für die Unverhältnismäßigkeit des Strafrahmens in die Zeit der Sklaverei zurück, wo das Leben eines Sklaven geringer bewertet worden ist, als eine Goldmünze. Damals wurde der Dieb drakonisch bestraft. Das ist auch heute tendenziell noch so, wenn es ums Geld geht,“ erklärt Stromberger.

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Sobald es in Österreich ums Geld geht, drohen hohe Strafen!

Sobald es in Österreich ums Geld geht, drohen hohe Strafen! - © 5min.at

Aber nach was richtet sich die Entscheidung des Richters?

„Jede Strafe ist immer auf den konkreten Sachverhalt im Einzelfall bezogen. Es ist daher immer sehr schwer unterschiedliche Strafen für ähnliche Delikte zu bewerten. Die Strafe ergibt sich aus der Abwägung von Milderungs- und Erschwerungsgründen. Insbesondere richtet sich das Ausmaß der Strafe aber auch aus dem konkreten Verhalten des Beschuldigten nach der Tat. Zeigt er beispielsweise Reue, ist er geständig oder leugnet er die Tat bis zum Letzten,” erklärt Stromberger.

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Wir wollten die Strafhöhen für Delikte rund um “sexuelle Vergehen an Minderjährigen” wissen und besuchten die Experten der Kanzlei Stromberger, Kracker-Semler.

Wir wollten die Strafhöhen für Delikte rund um “sexuelle Vergehen an Minderjährigen” wissen und besuchten die Experten der Kanzlei Stromberger, Kracker-Semler. - © 5min.at

Hier Straftaten und Strafausmaße im Überblick (geregelt im Strafgesetzbuch):

Sexueller Missbrauch von Unmündigen:

  • Bei Beischlaf und gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlungen: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
  • Bei schwerer Körperverletzung (Gewaltanwendung), Herbeiführung einer Schwangerschaft, qualvoller Zustand für längere Zeit oder besondere Erniedrigung: 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe
  • Wenn es den Tod des Unmündigen zufolge hat: 10 Jahre bis lebenslange Freiheitsstrafe
  • Besitz bzw. Konsumation von Kinderpornographie (unter 14 Jahre): bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe
  • Besitz bzw. Konsumation von Kinderpornographie (14 bis 18 jährige): 1 Jahr Freiheitsstrafe
  • Herstellung oder Vertrieb von Kinderpornographie: bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe

Im Vergleich dazu Straftaten “rund ums Geld”:

  • Betrug ab 300.000 Euro Schaden: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
  • Gewerbsmäßiger Einbruchsdiebstahl: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe
  • Steuerhinterziehung ab 500.000 Euro: 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe

Zur Erklärung: Die Strafen werden oft „bedingt“ oder „unbedingt“ ausgesprochen. Wenn die Strafe unbedingt verhängt wird, ist sie mit Freiheitsentzug (Haft) zu verbüßen. Eine „Bedingte“ bedeutet die Freiheitsstrafe nicht verbüßen zu müssen bzw. nur dann verbüßen zu müssen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes neuerlich eine vergleichbare Straftat begangen wird. Bedingte Freiheitsstrafen sollen als Damoklesschwert über dem Straftäter schweben und ihn zur Gesetztreue motivieren.