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Leben - Villach
Alle Feuerwehr-Mitglieder sind wichtig für die Gesellschaft. Die Aufhebung der Altersbeschränkung stärkt die Einsatzbereitschaft
Alle Feuerwehr-Mitglieder sind wichtig für die Gesellschaft. Die Aufhebung der Altersbeschränkung stärkt die Einsatzbereitschaft © 5min.at

Geissler: "Wertvolle Maßnahme zur Sicherung der Einsatzbereitschaft“

Feuerwehr: Altersbeschränkung aufgehoben

Villach/ Kärnten – Der Landeshauptmann kündigt Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes an. „Damit erhalten Feuerwehrleute die Möglichkeit als Reservist bis zum 70. Lebensjahr tätig zu sein“.

 3 Minuten Lesezeit (393 Wörter) | Änderung am 15.04.2016 - 21.36 Uhr

In der Regierungssitzung kommenden Dienstag bringt Kärntens Feuerwehrreferent Landeshauptmann Peter Kaiser einen Gesetzesentwurf ein, mit dem die Altersbeschränkung von Kärntner Feuerwehrleuten von 65 auf 70 Jahre angehoben wird.

“Eine gute Idee”

“Als Kommandant der Hauptfeuerwache Villach halte ich die Ausweitung der Altersgrenze für eine absolut gute Idee und wertvolle Maßnahme zur Sicherung der Einsatzbereitschaft , insbesondere bei vielen Feuerwehren die vom auspendeln der Aktivmannschaft während der Wochenarbeitszeit merklich unter Tags geschwächt sind”, erklärt Harald Geissler, Kommandant der Hauptfeuerwache Villach. “Diese Maßnahme hilft die Tageseinsatzbereitschaft zu steigern und bietet den gewillten Pensionisten länger die Möglichkeit ihre jahrelange Erfahrung und auch ihr Können in den Feuerwehren einzubringen. Zusammenfassend kann man den Kärntner Landesfeuerwehrverband der diese Gesetzesänderung angeregt hat zu diesen mutigen und vor allem zweckmäßigen Schritt gratulieren. Schlussendlich ist es den Hilfesuchenden egal wer hilft – wichtig ist nur das die Hilfe rasch, effizient und auch professionell erfolgt und das können in der heutigen Zeit auch noch viele, viele Feuerwehrmitglieder bis 70ig”, so der Kommandant.

Bis zum 70. Lebensjahr

„Feuerwehrmitglieder sollten als Reservisten auch nach dem 65. Lebensjahr sowohl im Übungs- als auch im Einsatzbetrieb bis zum 70. Lebensjahr Arbeiten, für die sie fit sind, erbringen können“, erklärt Kaiser heute, Freitag, 15. April 2016. Das Kärntner Feuerwehrwesen sei ein unverzichtbarer Teil der solidarischen Gemeinschaft in Kärnten. „Feuerwehrmänner und –frauen genießen zu Recht ein sehr hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Sie sorgen nicht nur für Sicherheit, sondern auch für gesellschaftlichen Zusammenhalt und haben eine hohe soziale Funktion besonders im ländlichen Raum“, betont Kaiser, der mit der Gesetzesänderung auch personellen Engpässen bei Einsätzen vorgreifen will.

Wird heuer in Kraft treten

Die Änderung des Kärntner Feuerwehrgesetzes soll nach Beschluss der Landesregierung im Rechts- und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages und danach in einer der nächsten Sitzungen des Kärntner Landtages beschlossen werden und jedenfalls noch heuer in Kraft treten. Der Gesetzesentwurfes sieht vor, dass Kärntner Feuerwehrmitglieder nach Erreichung des 65. Lebensjahres die Möglichkeit haben, wie bisher zum Altmitglied zu werden oder in den Mitgliederstatus „Reservist“ zu wechseln. Als „Reservist“ kann das Feuerwehrmitglied dann bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem es das 70. Lebensjahr erreicht, weiter für entsprechende Tätigkeiten bei Einsätzen herangezogen werden. Danach wechselt das Feuerwehrmitglied jedenfalls in den Status „Altmitglied“.