Spekulationsgesetz
FPÖ: Keine Hintertüre für Villach
Villach – Die FPÖ unterstützt ein Gesetz, das eine spekulative Veranlagung von öffentlichen Geldern verbietet, aber ohne Hintertüre. So kommentiert FP-LAbg. Christoph Staudacher den entsprechenden Gesetzesentwurf, den die rot-grün-schwarze Mehrheit gestern in der Landesregierung beschlossen hat - er hatte dabei Villach im Auge.
Staudacher weist darauf hin, dass in dem Gesetz richtigerweise genau definiert wird, was mit öffentlichem Geld gemacht werden darf, aber gleichzeitig werde dies alles relativiert, weil sich die Regierung das Recht nimmt, jederzeit Ausnahmen zu verordnen. „Wenn man Spekulationen verbietet, dann richtig, und ohne Ausstiegsmöglichkeit. So führt sich das Gesetz selbst ad absurdum“, betont Staudacher und verweist darauf, dass der Rechnungshof ähnliche Kritik geübt hat.
Offensichtlich handle es sich um eine Hintertüre für Villach. Denn die Draustadt wolle ihre bisherigen Veranlagungen mit den Kelag-Verkaufserlösen weiterführen, obwohl diese laut dem neuen Gesetz nicht mehr zulässig wären. „LH Dr. Peter Kaiser und Finanzreferentin LhStv Dr. Gabriele Schaunig-Kandut wollen sich nach außen mit einem Gesetz schmücken, aber ihren Parteifreunden in Villach gleichzeitig Verstöße gegen dasselbe erlauben. Das ist keine seriöse Politik“, resümiert Staudacher.