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Politik - Villach
Der Sozialausschuss des Österreichischen Städtebundes traf sich in Salzburg. Dabei wurde Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (Villach) zur Vorsitzenden gewählt. Stellvertreterinnen wurden Vizebürgermeisterin Silvia Huber (Wels) und Vizebürgermeisterin Ingrid Weixlberger (Steyr). Im Bild, Mitte: Weixlberger (in rotem Anzug), Huber, Sandrisser (von links).
Der Sozialausschuss des Österreichischen Städtebundes traf sich in Salzburg. Dabei wurde Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (Villach) zur Vorsitzenden gewählt. Stellvertreterinnen wurden Vizebürgermeisterin Silvia Huber (Wels) und Vizebürgermeisterin Ingrid Weixlberger (Steyr). Im Bild, Mitte: Weixlberger (in rotem Anzug), Huber, Sandrisser (von links). © Stadt Salzburg / Info-Z / Killer

Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge:

Städtebund fordert Kostenwahrheit

Wien / Villach – Das Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) stand am Dienstag, dem 24. Mai 2016 im Mittelpunkt der Beratungen beim Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Jugend in Salzburg, zu dem sich sowohl städtische Politik als auch Verwaltungsebene aus ganz Österreich einfanden. Auch Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (SPÖ) war unter den Teilnehmern und wurde zur Vorsitzenden gewählt.

 4 Minuten Lesezeit (575 Wörter) | Änderung am 30.05.2016 - 17.35 Uhr

Die Vorsitzende der Bundesjugendvertretung, Julia Herr, präsentierte eine Studie über unbegleitete Minderjährige in Österreich, bei der junge Flüchtlinge unter anderem zu Unterbringung, Ausbildung, Deutschkursen, Tagesablauf befragt wurden. Über Zuständigkeiten und rechtliche Grundlagen berichtete die Rechtsberaterin vom Salzburger Verein menschen.Leben. Anja Schachinger.

Gerda Sandriesser (SPÖ) zur Vorsitzenden gewählt

Auch wurde Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (Villach, SPÖ) zur Vorsitzenden gewählt. Stellvertreterinnen wurden Vizebürgermeisterin Silvia Huber (Wels) und Vizebürgermeisterin Ingrid Weixlberger (Steyr).

Anstieg der Asylanträge von UMF um 312%

Die Asylanträge von UMF in Österreich sind von 2014 auf 2015 um 312% auf 9.331 Personen gestiegen, 9% aller Anträge EU-weit wurden in Österreich gestellt. Die meisten unbegleiteten Minderjährigen kommen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Jugendlichen Asyl erhalten und in Österreich bleiben werden, ist sehr groß. Es wäre daher gut, schon am Anfang in die Zukunft dieser jungen Menschen – auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen – zu investieren.

„Schluss mit dem Fleckerlteppich!“

„Es ist ein großer Fleckerlteppich an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, den wir hier vorfinden. Es gibt für unter 18Jährige unbegleitete Flüchtlinge keine einheitliche Vorgangsweise für ganz Österreich. Eine solche einheitliche Regelung würde uns für die tägliche Praxis enorm helfen“, so die Gastgeberin Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer. Die neu gewählte Vorsitzende des Ausschusses Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser aus Villach ergänzt: „Im Moment setzen die Maßnahmen z.B. des Spracherwerbs viel zu spät ein. Hier ist die Politik gefordert, diesen Missstand zu beheben.“

Burgenland soll 15a B-VG zur Erhöhung der Kostensätze zustimmen.

Derzeit liegt der Tagsatz für die Unterbringung und Betreuung in einer Wohngruppe bei 77 Euro. Die entsprechende 15a B-VG sieht eine Erhöhung auf 95 Euro vor, doch bislang fehlt die Zustimmung des Burgenlandes. Wenn diese nicht bis Juni erfolgt, muss die 15a B-VG erneut verhandelt werden. Der Sozial-, Gesundheits- und Jugendausschuss des Österreichischen Städtebundes spricht sich dafür aus, dass das Land Burgenland endlich die 15a B-VG im Landtag annimmt.

Mehrkosten der UMF müssen Städten und Gemeinden abgegolten werden

Für Deutschland konnte bereits errechnet werden, dass die Kommunen einen Betreuungsplatz für einen UMF zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Monat kostet. „Da die Städte und Gemeinden – je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe – die Kinder- und Jugendhilfe mittragen, sind sie natürlich auch vom starken Anstieg der unbegleiteten Minderjährigen finanziell betroffen“, so Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. Die Statutarstädte sind gleichzeitig auch Bezirksverwaltungsbehörde und somit doppelt belastet. Mitsprache und Steuerungsmöglichkeiten in der Festlegung von Maßnahmen sollen aber auch Nicht-Statutarstädten eingeräumt werden. „Die Mehrkosten für die Kommunen müssen transparent dargestellt und im Finanzausgleich abgegolten werden“, so Weninger abschließend. Dies betrifft nicht nur die unbegleiteten Minderjährigen, sondern alle Flüchtlinge.

Österreichischen Städtebunde

Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen. Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 248 Städten und größeren Gemeinden. Der Verein wurde am 24. September 1915 gegründet und hat heute neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern als Mitglied. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 Einwohner.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Neben dem Österreichischen Gemeindebund, der die kleineren Gemeinden vertritt, ist der Österreichische Städtebund Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs. 3) ausdrücklich erwähnt.

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