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Leben - Villach
Reportage
Die Nachbarschaft darf durch die Grillerei nicht übermäßig belästigt werden.
Die Nachbarschaft darf durch die Grillerei nicht übermäßig belästigt werden. © Pixabay

Lärmschutz: Damit's für alle fein ist

Was darf der Nachbar?

Villach – Beim Aufenthalt im Freien müssen wir alle einige Regeln beachten. Was ist aber im eigenen Garten rechtlich erlaubt und was nicht?

 1 Minuten Lesezeit (214 Wörter) | Änderung am 11.06.2016 - 20.07 Uhr

Endlich ist sie da, die Zeit, in der man gerne im Garten oder am Balkon werkelt und seine Freizeit genießt. Auch in Villach müssen beim Aufenthalt im Freien einige Regeln beachtet werden – man sollte auch daran denken, dass nicht alles zu jeder Zeit gestattet ist.

Musizieren, Singen, Kegeln oder Radio hören

… ist zwischen 22 und 8 Uhr im Freien nicht erlaubt. Ohne zwingenden Grund ist das Starten von Kraft- und Motorfahrrädern auf privaten Wegen und Grundstücken generell zu unterlassen, ebenso das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren aller Art.

Maschinen und Geräte

Geräte, wie zum Beispiel Ketten- und Kreissägen, dürfen nur an Werktagen (Montag bis einschließlich Samstag), ausgenommen in der Zeit von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr in Betrieb genommen werden. An Sonn- und Feiertagen ist dies verboten.

Rasenmähen

Diesem Vergnügen dürfen Sie mit einem motorbetriebenen Rasenmäher ebenfalls nur an Werktagen, ausgenommen in der Zeit von 12 bis 15 und von 19 bis 8 Uhr frönen. Eine Bestimmung, die auch für das Teppichklopfen gilt. Auch hier gilt das Verbot für Sonn- und Feiertage.

Grillen

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Beim Grillen sollten Sie darauf achten, dass Nachbarn nicht “eingeräuchert” werden, das ist nämlich nicht erlaubt.