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Aktuell - Villach
Schaden der Fahrerflucht
Schaden der Fahrerflucht © fb Sandra Paulitsch

Ernsthafte Konsequenzen

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt!

Villach – Warum Unfalllenker nach einem von ihnen verursachten Crash nicht anhalten, kann verschiedene Ursachen haben.

 4 Minuten Lesezeit (498 Wörter) | Änderung am 03.09.2016 - 16.31 Uhr

Unfälle stellen für Autofahrer generell eine extreme Stresssituation dar. Darauf reagiert jeder Mensch anders. Manche geraten in Panik, reagieren mit Verdrängung oder Verleugnung und fahren davon. Andere treffen die Entscheidung ganz rational und flüchten aus Angst vor strafrechtlichen und persönlichen Konsequenzen. In Villach kommt es auch immer wieder zu Unfallflucht, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Fluchtreaktion

Auch die Einnahme von Drogen oder Alkohol vor der Fahrt führt aus Furcht vor den Folgen oft zu einer Fluchtreaktion. Die meisten Unfalllenker, die vom Unfallort flüchten, sind in der Altersgruppe der 15 bis 24-Jährigen zu finden. Außerdem ist Fahrerflucht offenbar ein männliches Problem: nur 20 Prozent der Betroffenen sind Frauen (Quelle: Statistik Austria, 2008).

Bis zu 3 Jahre Gefängnis

“Unfallflüchtige haben mit rechtlichen Folgen zu rechnen, vorausgesetzt man findet sie”, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Als “fahrerflüchtig” gilt, wer als Lenker eines Fahrzeuges die Verletzung des Unfallopfers verursacht hat, sich vom Unfallort entfernt und das Opfer im Stich lässt. Die Strafdrohung beträgt je nach Unfallfolge bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Aber auch das Entfernen vom Unfallort gilt als Fahrerflucht. Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat laut Straßenverkehrsordnung mehrere Verpflichtungen:

  • Personen, die im weitesten Sinn als Unfallverursacher zu bezeichnen sind, müssen – ohne Rücksicht darauf, ob sie am Unfall schuld sind – als Fahrzeuglenker sofort anhalten, die Unfallstelle absichern sowie an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken.
  • Wenn Personen verletzt wurden, muss der Verursacher Hilfe leisten oder zumindest Hilfe herbeiholen. Auf jeden Fall muss die Polizei sofort verständigt werden. Unfallverursacher ist, wer eine Ursache für einen Unfall gesetzt hat, in den ein anderer Straßenbenützer verwickelt ist. Ob man selbst Unfallfolgen erlitten hat, ist dabei unerheblich. Unfallverursacher ist man auch dann, wenn ein anderer Straßenbenützer ausweichen musste und verunglückte, obwohl mit dem Fahrzeug des Verursachers kein Zusammenstoß erfolgte.
  • Auch wer zu einem Unfall dazukommt, ohne ihn selbst verursacht zu haben, hat gewisse Pflichten. Erforderlichenfalls muss der Zeuge Hilfe leisten, sofern ihm diese ohne eigene Gefährdung zumutbar ist.Im Notfall muss jeder auch am Unfall Unbeteiligte ein Handy oder sogar ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit Hilfe herbeigeholt werden kann. Zeugen müssen außerdem an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken.
  • Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat den Schaden zu ersetzen, sobald der Fahrerflüchtige ausgeforscht ist. Findet man den Fahrerflüchtigen nicht, so gibt es nur dann Sachschaden-Ersatz, wenn dabei eine Person schwer verletzt oder gar getötet wurde. Der Selbstbehalt von 220 Euro muss in diesem Fall vom Unfallopfer getragen werden.Der Geschädigte soll sich so rasch wie möglich an den Versicherungsverband wenden und Ansprüche nach Sach- und Personenschäden gegen den Verkehrsopferfonds geltend machen.

Fahrerflucht mit Fahrrädern

Übrigens: Auch Radfahrer begehen immer wieder Fahrerflucht. “Traurig, denn die Haushaltsversicherung des Unfallverursachers würde ohnehin für Schäden aufkommen”, stellt Jurist Hoffer fest.

Quelle: http://www.oeamtc.at