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Politik - Villach
Am 22. Mai wurde bereits gewählt, doch am 4. Dezember muss die Wahl wiederholt werden.
Am 22. Mai wurde bereits gewählt, doch am 4. Dezember muss die Wahl wiederholt werden. © KK

Österreich wartet auf die Stichwahl

Alle Infos zur Stichwahl am 4. Dezember

Villach – Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl aufgehoben hat, stellen sich Norbert Hofer und Dr. Alexander Van der Bellen erneut der Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten am Sonntag, 4. Dezember.

 4 Minuten Lesezeit (518 Wörter) | Änderung am 05.11.2016 - 11.14 Uhr

Stichwahl am 4. Dezember 2016

Die Angelobung des neuen Bundespräsidenten konnte nicht wie geplant am 8. Juli stattfinden. Stattdessen übt das Nationalratspräsidium – Doris Bures, Karlheinz Kopf und Nobert Hofer – seit diesem Tag die Funktionen des Staatsoberhaupts interimistisch als Kollegium aus. Der neue Termin für die Wiederholung der Stichwahl ist der 4. Dezember 2016.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie am 4. Dezember 2016 an der Stichwahl teilnehmen?

Zur Teilnahme an der Stichwahl sind Sie berechtigt, wenn Sie am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und am Stichtag (27. September 2016) in Villach im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in Villach aufhalten?

Sollten Sie sich am Wahltag nicht in Villach aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie

  • in allen Wahllokalen wählen
  • vor einer besonderen Wahlbehörde wählen ohne Wahlbehörde
  • im Weg der Briefwahl Ihre Stimme abgeben

Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Sie können die Wahlkarte ab sofort

  • persönlich mit amtlichen Lichtbildausweis (Pass, Führerschein) im Rathaus, Eingang 2, Parterre   Zimmer 5 beantragen
  • für eine dritte Person (Ehegatte, Sohn, Tochter) nur mit Vollmacht!
  • schriftlich mit Postweg, per Fax 04242/205-3998 oder per E-Mail ([email protected]) beantragen. Um Ihre Identität nachzuweisen, bitte Passnummer angeben oder einen amtlichen Lichtbildausweis als Kopie oder per E-Mail eingescannt beifügen.
  • über die Webseite der Stadt: Hier haben Sie die Möglichkeit mittels Handysignatur Ihre Wahlkarte zu beantragen. Der Vorteil ist, dass sie keine weiteren Dokumente als Nachweis benötigen und die Wahlkarte wird direkt zugesandt und befindet sich in Ihren Briefkasten. (Die Aktivierungsmöglichkeiten sind im Antragsformular vorgesehen). Zum elektronischen Antrag

Mit Ausnahme der Beantragung durch die Handysignatur werden alle Wahlkarten als eingeschriebene Briefsendung verschickt.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich können Sie die Wahlkarte ab sofort bis zum 30. November (23.59 Uhr) beantragen, mündlich bis zum 2. Dezember, 12 Uhr. Ein schriftlicher Antrag kann dann bis vor dem Wahltag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.

Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?

  • Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte so früh als möglich, damit diese wiederum rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde einlangt!
  • Wenn Sie die Wahlkarte ab Anfang November persönlich abholen, können Sie die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
  • Ohne Wahlkarte können Sie ausschließlich in Ihrem Wahllokal am Wahltag Ihre Stimme abgeben.

Bitte beachten:

Durch die Verschiebung der Wahlwiederholung sind alte Wahlkartenanträge die vor dem Stichtag 27.9.2016 gestellt wurden ungültig! Daher ist für die Ausstellung einer Wahlkarte für die Wahl am 4. Dezember 2016 ein neuer Antrag zu stellen.