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Leben - Villach
Fahrzeugbeleuchtung
Fahrzeugbeleuchtung © KK

für Fahrten im Herbst:

Das ARBÖ Beleuchtungs-ABC

Villach – Nebel, Regen, Sonne und manchmal sogar Schneetreiben: So bunt wie die Blätter im Herbst präsentiert sich zu dieser Jahreszeit auch das Wetter. Und gerade durch die ständig wechselnden Wetter- und Lichtverhältnissen, ist die richtige Fahrzeugbeleuchtung extrem wichtig. 

 4 Minuten Lesezeit (534 Wörter) | Änderung am 22.10.2016 - 08.46 Uhr

 

Die Wahl der richtigen Fahrzeugbeleuchtung ist notwendig, um die Fahrbahnbegebenheiten und das Geschehen neben der Straße besser wahrnehmen zu können und um für andere Verkehrsteilnehmer schneller und klarer erkennbar zu sein.

Wann welche Beleuchtung erlaubt ist, gibt der ARBÖ bekannt:

Stand- bzw. Begrenzungslicht

Grundsätzlich ist dieses Licht bei abgestellten Fahrzeugen in Stadtgebieten vorgeschrieben. Bietet die Umgebung jedoch ausreichend Beleuchtung, sprich kann das Fahrzeug auf ungefähr 50 m erkannt werden, darf diese Beleuchtung ausbleiben. Zusammen mit Fernlicht, Nebelscheinwerfer oder Abblendlicht ist diese Beleuchtungsart auch während der Dämmerung oder Dunkelheit erlaubt.

Tagfahrlicht

Die Leuchten sind lichtschwacher und verbrauchsarmer als das Abblendlicht. Seit 2011 müssen alle PKW, die innerhalb der EU typengenehmigt werden, gesetzlich mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. In Österreich darf dieses Licht am Tag und bei klarer Sicht verwendet werden, gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht. Aufpassen heißt es bei Fahrten ins Ausland da in manchen europäischen Ländern das Tagfahrlicht vorgeschrieben ist. Achtung: Das Tagfahrlicht ersetzt nicht das Abblendlicht! Außerdem leuchten ausschließlich die Frontscheinwerfer, die Heckleuchten des Fahrzeugs bleiben bei eingeschaltenem Tagfahrlicht dunkel.

Abblendlicht

Das sogenannte Abblendlicht ist in Österreich immer erlaubt. Eingeschaltet werden muss es im Tunnel, außer wenn dieser sehr hell beleuchtet ist. Bei schlechter Sicht bzw. Sichtbehinderungen wie Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Dämmerung (morgens und abends) und Dunkelheit muss es ebenfalls aufscheinen. Für Motorradfahrer gilt: Motorräder müssen das Abblendlicht immer eingeschaltet haben.

Das Fernlicht

Dieses Licht muss ebenso, bei Dämmerung, Dunkelheit und wenn es die Witterung erfordert, brennen. Wenn schneller als 50 km/h erlaubt sind und bei Verwendung niemand geblendet wird oder wenn die Straßenbeleuchtung nicht ausreichend ist, auch im Ortsgebiet, muss es eingeschaltet werden. Es dient auch auch noch als obtisches Warnzeichen.

Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer verbreitern den Lichtkegel vor dem Fahrzeug, insbesondere bei starken Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall. Sie dürfen aber nicht als Ersatz für das Abblendlicht verwendet werden.

Nebelschlussleuchte

Diese ist am Fahrzeug hinten angebracht und darf nur zusätzlich zum Abblendlicht bei starken Sichtbehinderungen durch Regen, Nebel oder Schneefall verwendet werden. Zu beachten ist, dass Nebelschlussleuchten sehr hell leuchten und daher Lenker von nachfahrenden Fahrzeugen geblendet werden. Zudem kann das Erkennen des Bremslichtes erschwert werden, da die Helligkeitsunterschiede gering sind.

Parkleuchten

Dieses Licht dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf parkende oder haltende Fahrzeuge aufmerksam zu machen und ist im Ortsgebiet erlaubt.

Allgemeine Regelungen

Generell ist darauf zu achten, dass die Scheinwerfer richtig eingestellt sind. Dies ist in in einem der 89 ARBÖ-Prüfzentren oder in einer Fachwerkstätte möglich. Scheinwerfer können sich durch Fahrzeugvibrationen oder Stöße, zum Beispiel durch Schlaglöcher, verstellen, und blenden in Folge andere Verkehrsteilnehmer oder leuchten die Straße nicht optimal aus. Auch wer schweres Gepäck mitführt, sollte die Scheinwerfereinstellung, insofern möglich, manuell anpassen.

Mögliche Strafen bei Verstößen

Verstöße für die falsche Lichtverwendung können in Österreich theoretisch mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. In der Praxis wird aber meist ein Organstrafmandat von € 36,00 oder bei Anonymverfügung bis zu € 72,00 ausgestellt. Bei einer Anzeige droht jedoch eine Strafe von einigen hundert Euro.

Es zahlt sich daher aus, auf die richtige Lichteinstellung zu achten!