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Müssen Menschen mit einer Behinderung einen Parkschein lösen? Eigentlich nicht...
Müssen Menschen mit einer Behinderung einen Parkschein lösen? Eigentlich nicht... © Klaus Santner

Echt jetzt?

Strafe trotz Behindertenausweis: Ja oder nein?

Villach – Müssen Personen, die einen Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe legen, Parkgebühren zahlen oder nicht?

 1 Minuten Lesezeit (223 Wörter)

Diese Frage sorgt momentan für viel Gesprächsstoff. Eigentlich darf man mit diesem Ausweis unbegrenzt parken. Aber dieser Fall aus Villach sorgt wirklich für Kopfschütteln.

Causa

Wie der ORF Kärnten berichtet, wurden mehrere ähnliche  Fälle aus Villach bekannt,  bei denen Menschen mit Behinderung mit entsprechendem Ausweis im Auto einen Strafzettel erhielten. Als eine Frau mit einer Geh-Behinderung zu ihrem Auto in einer Kurzparkzone in Villach kam, fand sie einen Strafzettel vor. Und dann geschieht etwas, dass viele fassungslos macht:

Als sie die Group4-Mitarbeiterin ein paar Meter weiter entdeckt, spricht sie diese an und erklärt, dass sie mit ihrem Ausweis eigentlich unbegrenzt parken dürfte. Die Mitarbeiterin von Group4 jedoch, so der ORF weiter, sagte, dass die Frau ja gehen könne und dass, wenn die Diskussion nun nicht beendet würde, eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung folgen würde.

Nachgefragt

Der ORF ließ bei seiner Recherche nicht locker und fragte beim Juristen des Magistrates in Villach nach: “Dass Group4-Mitarbeiter die Ausweise und deren Bedeutung nicht erkennen”, glaubt Winkler nicht. “Denn nicht jeder neue Mitarbeiter dürfe Strafmandate ausstellen, dazu werden sie speziell geschult”, wird Alfred Winkler im Beitrag von ORF Kärnten zitiert. Im Zweifelsfall könnte ja auch nach dem Strafzettel die individuelle Sicht der Dinge geschildert werden…  Aber muss es überhaupt soweit kommen? Naja…