fbpx
Region auswählen:
Aktuell - Villach
© KK

Winterurlaub: Bestimmungen im Ausland häufig abweichend

PKW-Winterausrüstung im Ausland

Kärnten – Im Ausland ist die Verwendung von Winterreifen und Schneeketten unterschiedlich vorgeschrieben. Der ÖAMTC gibt eine Übersicht und hilft bei der Urlaubsvorbereitung.

 2 Minuten Lesezeit (324 Wörter)

Seit 1. November gilt in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht. Wer für den Winterurlaub einen Trip ins Ausland plant, sollte sicher gehen, sein Auto so ausgerüstet zu haben, wie es dort gesetzlich vorgeschrieben ist – denn die Bestimmungen sind mitunter abweichend. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer fasst die wichtigsten Regelungen in unseren Nachbarländern zusammen.

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland und Slowakei

“In beiden Ländern gilt eine situative Winterreifenpflicht”, erklärt die ÖAMTC-Reiseexpertin. Schneeketten sind in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße Schnee- und Eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in beiden Ländern verboten.

Komplizierte und vielfältige Regelungen in Itaien

In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. So können die einzelnen Provinzen den Zeitrahmen und die Strecken, für die die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach den Wetterbedingungen angeordnet wird, obliegt den einzelnen Regionen. Auf die jeweiligen Regelungen – auch auf eine etwaige Schneekettenpflicht – wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den Straßen im Stadtgebiet von Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. “Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich nicht fahren”, stellt Tauer klar. Im Aosta-Tal müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen verwendet oder zumindest Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.

ÖAMTC Reisecheckliste hilft

Infos zu den Winterausrüstungsbestimmungen im Ausland sind in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden. Unterstützung zur Vorbereitung auf die Fahrt in den Herbst- bzw. Winterurlaub bietet die ÖAMTC Reise-Checkliste (www.oeamtc.at/reisecheckliste). Die bereits vorgefertigte Liste “Winterurlaub” enthält alle wichtigen Dinge, die keinesfalls vergessen werden sollten. Sie kann auch bearbeitet und an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.