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Politik - Villach
Das Kärntner Dialogforum tagte unter Vorsitz von Landeshauptmann Peter Kaiser.
Das Kärntner Dialogforum tagte unter Vorsitz von Landeshauptmann Peter Kaiser. © Büro LH Kaiser

Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts eingeschaltet

Streit um Zweisprachigkeit in Kärnten

Kärnten/St. Jakob im Rosental – Über Straßenbezeichnungen und die Bestellung der Leitung im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens tagte heute das Kärntner Dialogforum.

 3 Minuten Lesezeit (478 Wörter)

Mit der Frage zusätzlicher zweisprachiger Straßenbezeichnungen im Bereich der Gemeinde St. Jakob im Rosental und der Bestellung von Leitungen im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens befasste sich das heute tagende Kärntner Dialogforum unter Vorsitz von Landeshauptmann Peter Kaiser.

Zuständigkeit bei der Gemeinde

In der Frage, wer über zweisprachige Straßenbezeichnungen im zweisprachigen Gebiet zu entscheiden habe, erläuterte auf Bitte von Kaiser der Leiter der Verfassungsabteilung des Landes, Edmund Primosch, dass die Zuständigkeit dafür bei der Gemeinde selbst und nicht beim Land liege.

Um diese Diskussion rechtsverbindlich und zweifelsfrei zu klären, fasste das Gremium des Dialogforums auf Vorschlag von Kaiser den Beschluss, diese Frage vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes beantworten zu lassen.

Keine Verordnung seitens Landeshauptmann Peter Kaiser

In der Diskussion um die Besetzung von Leitungsfunktionen im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens – Auslöser dafür war das Verfahren zur Besetzung der Volksschulen Völkermarkt und Eberndorf – machte der Landeshauptmann einmal mehr darauf aufmerksam, dass es keine, wie fälschlich dargestellt, diesbezügliche Verordnung seinerseits gäbe. Richtig sei vielmehr, dass es entsprechend dem neuen, auf Bundesebene beschlossenen Lehrerdienstrechts, in den entsprechenden Ausschreibungen, ein Kriterium festgeschrieben war, wonach für die Bestellung von Direktoren in zweisprachigen Schulen, Bewerberinnen und Bewerber mit entsprechenden Slowenischkenntnissen (auf Niveau B1) zu bevorzugen seien. Zudem erklärte Kaiser, dass Stand jetzt, noch keine offizielle Reihung vorliege. “Nach dem Objektivierungsverfahren hat der Landesschulrat zu befinden, ob das Auswahlverfahren rechts- und gesetzeskonform abgeführt wurde. Danach hat er eine Reihung vorzulegen und erst dann hat der Landeshauptmann zu entscheiden.”

Paragraph 26

Der Leiter der Verfassungsabteilung zitierte auf Nachfrage zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Besetzung von Leitungsfunktionen den Paragraph 26 des Kärntner Landeslehrergesetz: “Die Landesregierung darf aus dem Vorschlag nach § 6 Abs. 1 nur denjenigen zum Schulleiter ernennen, von dem auf Grund seiner pädagogischen Eignung, aber auch auf Grund seiner persönlichen Qualifikation und hiebei insbesondere auf Grund seiner Führungs- und Kommunikationsqualifikation anzunehmen ist, dass er von allen Bewerbern um die Leiterstelle die Aufgaben als Schulleiter in bestmöglicher Weise erfüllt.”

Aufgrund der aktuellen Diskussion kündigte Kaiser an, die vom Landesschulrat vorzubereitende Entscheidungsgrundlage, wie immer sie letzten Endes aussehen werde, juristisch bis ins letzte Detail prüfen zu lassen, um jedenfalls einer politisch konstruierten Volksgruppendiskussion und jedem Zweifel der Diskriminierung von Anfang an Einhalt zu gebieten.

Kein Missbrauch zu politischen Zwecken

Der Landeshauptmann machte dazu unmissverständlich klar, dass er es nicht zulassen werde, dass Volksgruppenfragen und Fragen der Zwei- und Mehrsprachigkeit wieder für politische Zwecke missbraucht werden. “Kärnten hat sich in dieser Frage insbesondere seit der Ortstafellösung sehr positiv weiterentwickelt. Das gegenseitige Verständnis und der gegenseitige Respekt zwischen den Kärntnerinnen und Kärntner beider Muttersprachen, haben sich spürbar verbessert und damit auch das gesamte Ansehen Kärntens. Ich werde alles tun, damit es keinen Rückfall in eine eigentlich überwunden geglaubte Vergangenheit gibt.”