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Politik - Villach
In Zukunft lieber zwei mal auf den Tacho schauen
In Zukunft lieber zwei mal auf den Tacho schauen © KK

Verwaltungsreform verschärft Regelung

Führerscheinverlust bei 5 km/h zu viel

Villach – "Sollte das IG-Luft tatsächlich verschärft werden, könnte der Führerschein bereits bei einer geringen Tempoüberschreitung von beispielsweise fünf km/h abgenommen werden."

 2 Minuten Lesezeit (298 Wörter) | Änderung am 20.11.2016 - 16.47 Uhr

Im Zuge einer Verwaltungsreform sind aktuell Verschärfungen beim Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) geplant. Demnach soll es der Polizei künftig möglich sein, bei jedem möglichen Verstoß gegen das IG-L Zwangsmaßnahmen zu setzen, also beispielsweise den Führerschein abzunehmen oder das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Der ÖAMTC spricht sich gegen diese überzogene Verschärfung aus.

Führerscheinverlust bei 5 km/h zu viel

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann Fahrzeuglenkern der Führerschein bereits jetzt vor Ort abgenommen werden, wenn man innerorts um mehr als 40 km/h oder außerorts um mehr 50 km/h zu schnell unterwegs ist. Das ist aufgrund der Gefährlichkeit solcher Handlungen auch nachvollziehbar. Fahrzeuge, die mit 130 km/h unterwegs sind, stoßen lediglich zehn Prozent mehr NOx aus als Fahrzeuge, die mit 100 km/h fahren. “Sollte das IG-Luft tatsächlich verschärft werden, könnte der Führerschein bereits bei einer geringen Tempoüberschreitung von beispielsweise fünf km/h abgenommen werden. Aus unserer Sicht widerspricht das dem Gebot der Verhältnismäßigkeit und damit auch der Verfassung”, so ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

ÖAMTC fordert differenzierte IG-L-Geschwindigkeitsverordnungen

Im Zusammenhang mit einer kritischen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf fordert der ÖAMTC auch eine generelle Klarstellung im IG-L hinsichtlich differenzierter Geschwindigkeitsbeschränkungen. “Alle derzeit verordneten Tempolimits zum Schutz der Luft gelten pauschal für alle Fahrzeuge. Sie unterscheiden nicht nach dem Schadstoffausstoß, auch ein reines Elektrofahrzeug ist davon betroffen”, kritisiert Authried. Sofern die Überwachbarkeit sichergestellt ist, sollen die Länder in Zukunft am Schadstoffausstoß orientierte Geschwindigkeitsbeschränkungen nach IG-L verordnen können. “Aus diesem Grund führen wir derzeit Musterverfahren, um zu klären, ob die derzeit bestehenden pauschalen Regeln überhaupt verfassungskonform sind”, so der Jurist abschließend. Ein vom Club bei Prof. Andreas Hauer von der Universität Linz eingeholtes Gutachten bestätigt die rechtlichen Bedenken des ÖAMTC.