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Leben - Villach
Väter sind für Kinder ebenso wichtig wie die Mutter.
Väter sind für Kinder ebenso wichtig wie die Mutter. © KK

Weltmännertag:

Auch Väter haben Rechte

Villach – Am heutigen Weltmännertag dreht sich alles rund ums "Mann-Sein". Der Aktionstag soll auch aufmerksam machen auf soziale Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Ein großes Thema hierbei auch: Trennungskinder und wie manche Männer, um das Besuchsrecht der Kinder kämpfen müssen.

 3 Minuten Lesezeit (370 Wörter)

Gleichstellung ist wichtig

Wenngleich auch der Großteil der Weltbevölkerung in patriarchalischen Strukturen lebt, gibt es einen Lebensbereich, der immer noch stark von matriarchalischer Dominanz geprägt wird: Die Kindererziehung und das Sorgerecht.

Zwar wird die zunehmende Forderung nach Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann medientechnisch intensiv thematisiert, immer noch ein Tabu-Thema scheint jedoch die Gleichstellung zwischen Mutter und Vater. Und so kann es schnell passieren, dass bei der Trennung von der Lebenspartnerin auch gleichzeitig das Kind in unnahbare Entfernung rückt. Dadurch entstehen oft unschöne Rechtsstreite, die zumeist auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.

Um auf diese Thematik aufmerksam zu machen, und Vätern sowie Müttern zu vermitteln, dass beide Elternteile dieselben Rechte haben sollten, wenn es um das Besuchsrecht der Kinder geht, gibt es zahlreiche Initiativen und Aktionen, wie beispielsweise der Kärntner Verein “Väter für Recht – Gemeinsam für unsere Kinder”.

Im Namen unserer Kinder

Der Verein “Väter für Recht – Gemeinsam für unsere Kinder” hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch Podiumsdiskussionen, Informationsveranstaltungen, sowie weitere Aktionen auf diese Problematik aufmerksam zu machen und im Namen der Kinder effizient dagegen vorzugehen.

Beratungstermine werden Wochentags von 16:00 bis 18:30 Uhr im Hilfswerk Kärnten in der Perauer Str. 1 für Väter und Männer in Trennungssituationen angeboten.

Weitere Informationen gibt die Facebook Seite des Vereins:

https://www.facebook.com/vaeterfuerrecht/

Klare rechtliche Regelung

Viele Eltern gehen davon aus, dass das Kind bei einer Trennung der Eltern grundsätzlich zur Mutter gehört und das auch rechtlich entsprechend festgeschrieben steht. Dem ist aber nicht so.

So heißt es auf einer entsprechenden Seite des Bundeskanzleramts:

Grundsätzlich bleibt die Obsorge beider Eltern aufrecht, selbst wenn die Ehe geschieden oder die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wird. In diesem Fall müssen die Eltern vor Gericht vereinbaren, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird.

Im Trennungsfall sollten sich beide Elternteile darauf besinnen, was das Beste für das Kind ist und sich ob ihrer Rolle als Vater und Mutter des Kindes bewusst bleiben.

Hilfe zu Rechtsfragen bzgl. der Obhutsregelung von Kindern bietet das Bundeskanzleramt auf einer Hilfeseite an.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/234/Seite.234001.html