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Leben - Villach
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Gesetzesänderung gefordert

Menschenrecht auf Selbstbestimmung

Velden – Im Rahmen der Präsentation des Kärntner Landesetappenplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention forderte Volksanwalt Günther Kräuter am 2. Dezember in Velden die rasche Änderung des Kärntner Chancengleichheitsgesetzes.

 1 Minuten Lesezeit (177 Wörter)

Kräuter: “Chronisch psychisch kranke Menschen haben ein Menschenrecht auf möglichst weitreichende Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft. Die so genannten Zentren für Psychosoziale Rehabilitation (ZPSR) in Kärnten entsprechen nicht diesen Ansprüchen. Rund 700 Menschen in Kärnten sind entgegen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in oft abgelegenen Bauernhöfen untergebracht, unzureichend betreut und somit eklatant benachteiligt.”

Einmal mehr betonte der Volksanwalt in seiner Rede, dass – bis auf ganz, ganz wenige Ausnahmen – das Pflegepersonal unter oft schwierigsten Bedingungen großartige Leistungen vollbringe.

Entwicklung des Landesetappenplanes

Erfreulich sei aus Sicht der Volksanwaltschaft, dass im Zuge der Entwicklung des Landesetappenplanes (LEP) auch Fachleute in Kärnten die Defizite und Mängel eindeutig feststellen und ebenso gesetzliche Reformen einfordern.

Kräuter kündigte in Anwesenheit von Landtagspräsident Reinhart Rohr, LH-Stellvertreterin Beate Prettner und Landesrat Rolf Holub eine vertiefte Diskussion im Kärntner Landtag zu den mittlerweile mehr als 130 Besuchen der Expertenkommission der Volksanwaltschaft an.

Insgesamt nahmen an der Landesenquete rund 250 Personen – darunter auch die zuständige Expertenkommission der Volksanwaltschaft mit Leiterin Univ. Prof. Dr. Gabriele Fischer – teil.