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Leben - Villach
Verbot des Feueranzündens im Waldgebiet
Verbot des Feueranzündens im Waldgebiet © Pixabay

Besondere Waldbrandgefahr:

Feueranzünden verboten!

Villach – Im gesamten Gebiet des Bezirkes Villach Land besteht, laut Verordnung, ein Verbot für jegliches Feueranzünden und Rauchen im Waldbereich und -nähe.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (104 Wörter) | Änderung am 14.12.2016 - 18.54 Uhr

Einer Verordnung des Land Kärntens und der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land zufolge, besteht, aufgrund der vorherrschenden, extremen Trockenheit, ein Verbot für jegliches Feueranzünden und Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe und Kampfzone des Waldes). Zu dieser Maßnahme wurde gegriffen, da ansonsten die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden zusätzlich ausgesprochen begünstigt wäre. 

Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verordnung könne, nach dem Forstgesetz 1975, mit einer Geldstrafe von bis zu € 7.270,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.

Hier geht es zur Verordnung: https://www.ktn.gv.at/142742_DE-BH-Villach_-_Land-Amtstafel_Kundmachungen.?newsid=408&backtrack=142742