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Leben - Villach
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Bis 27. Februar!

Jetzt Heizzuschuss beantragen

Villach – Bei der Stadt Villach kann man ab sofort bis zum 27. Februar einen Heizzuschuss beantragen.

 1 Minuten Lesezeit (131 Wörter)

Einkommensgrenzen:

Für die Gewährung des Heizzuschusses von 180 Euro bei Alleinstehenden und Alleinerziehern: 838 Euro netto monatlich; bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1257 Euro. Für die Gewährung des Heizzuschusses von 110 Euro bei Alleinstehenden und Alleinerziehern: 1040 Euro netto monatlich; bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen 1430 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person (auch Minderjährige), erhöhen sich die Grenzbeträge jeweils um 129,30 Euro.

Für die Gewährung des Heizzuschusses sind aktuelle Belege zum Einkommensnachweis aller volljährigen Haushaltsmitglieder vorzulegen (z.B. Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung, Pension/Rente, Leistungen von AMS, GKK, Familienzuschuss, Alimente, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, Stipendium) sowie ggfs. ein Scheidungsurteil, EU/EWR-Anmeldebescheinigung und eine Bankkarte mit IBAN und BIC. Die Auszahlung erfolgt durch das Land Kärnten.

Antragstellung im Rathaus, 1. Stock, Abteilung Soziales, Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. 

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