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Feuerwerksverbote in Villach-Land

Villach-Land – Wegen der anhaltenden Trockenheit werden Silvesterfeuerwerke neben Villach-Stadt auch in Villach-Land verboten - eine Übersicht.

 4 Minuten Lesezeit (546 Wörter) | Änderung am 30.12.2016 - 18.59 Uhr

“Im Hinblick auf die vorherrschende, extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden ausgesprochen begünstigt, wird für das gesamte Gebiet des Bezirkes Villach-Land jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald als auch in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe und Kampfzone des Waldes) verboten”, heißt es bereits Mitte Dezember in einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land.

Dieses Verbot wird nun von den Gemeinden auf das jeweilige Ortsgebiet ausgeweitet.

Bad Bleiberg

Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (bereits länger anhaltende, extreme Trockenheit) und wegen des unmittelbar bevorstehenden Jahreswechsels haben wir uns dazu entschlossen, mit sofortiger Wirkung ein Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Gebiet der Marktgemeinde Bad Bleiberg bis auf weiteres zu verordnen.

Verordnung Bad Bleiberg

Finkenstein

Der Bürgermeister hat die Verordnung vom 09. November 2016, mit der das Abfeuern von Feuerwerkskörpern der Klasse F2 in den Ortszentren erlaubt wäre, aufgehoben, da die Gefahr der Entstehung von Bränden zu groß wäre.

Zum Facebook-Beitrag der Marktgemeinde Finkenstein

Arnoldstein

In Arnoldstein gilt ebenfalls das Verbot ab der Kategorie F2.

Zur Verordnung

Nötsch

Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (bereits länger anhaltende, extreme Trockenheit) möchte ich darauf hinweisen, dass von der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land am 13.12.2016 mittels Verordnung im gesamten Bezirksgebiet jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald (als auch in dessen Gefährdungsbereich → Waldnähe und Kampfzone des Waldes) verboten wurde. § 38 Pyrotechnikgesetz 2010 besagt unter anderem, dass die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F2 bis F4 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist (wie auch die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten).

Im Sinne des Gemeinwohles und zur Vermeidung jeglicher Brandgefahr, ersuche ich um Einhaltung des Verbotes speziell in der Silvesternacht, vor allem weil ein Zuwiderhandeln mit Verwaltungsstrafen verbunden ist.

Velden

Auch in Velden gibt es im Ortsgebiet, nach dem Pyrotechnikgesetz 2010, ein Verbot für den Abschuss von Feuerwerken der Kategorie F2. Ausnahmeregelungen wurden vom Bürgermeister diesbezüglich nicht geschaffen. Durch eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land dürfen Feuerwerke der Kategorien F3, F4, T2 und S2 und Anzündmittel der Kategorie P2 abgeschossen werden.

Das alljährliche Silvesterfeuerwerk in der Veldner Bucht ist durch den Bezirkshauptmann von Villach-Land genehmigt und findet statt.

Wernberg

Das Abbrennen von Feuerwerken ist eine beliebte Tradition zum Jahreswechsel. Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 38 Abs. 1 des Pyrotechnikgesetzes 2010 die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Feuerwerkskörper die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel verursachen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind) und darüber im Ortsgebiet VERBOTEN sind.

Des Weiteren besteht derzeit infolge der langanhaltenden Trockenheit extreme Brandgefahr.
Die Bezirkshauptmannschaft Villach hat daher mit Verordnung jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) BIS AUF WEITERES VERBOTEN!

Aus den angeführten Gründen ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ab der Kategorie F2 im GESAMTEN GEMEINDEGEBIET bei Strafe AUSNAHMSLOS VERBOTEN!

Ihr kennt weitere Verbotszonen? Dann gebt uns auf Facebook oder über [email protected] Bescheid.

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