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Wirtschaft - Villach
Vielen Personen musste 2016 das Arbeitslosengeld zeitweilig verwehrt werden
Vielen Personen musste 2016 das Arbeitslosengeld zeitweilig verwehrt werden © Klaus Santner

Job verweigert:

Arbeitslosengeld 2016 öfter gesperrt

Villach – Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2016 österreichweit abermals gestiegen, nämlich um 1,34 Prozent auf 103.804. Während das Geld weniger oft wegen versäumter Kontrollmeldungen oder Selbstkündigungen gestrichen wurde, gab es deutlich mehr Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung der Jobaufnahme. Wieviele Villacher auf ihr Arbeitslosengeld verzichten mussten, lässt sich nur abschätzen.

 1 Minuten Lesezeit (211 Wörter) | Änderung am 09.01.2017 - 19.03 Uhr

16 Prozent der Sperren betrafen die eigentlichen Missbrauchsfälle, teilte das Arbeitsmarktservice (AMS) am Montag mit. Gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Arbeitslosen um 9.775 auf 960.701 Personen.

Mehr offene Stellen – Mehr Sperren

“Konkreter Hintergrund der höheren Zahl an Sperren wegen Verweigerung der Arbeitsaufnahme im Vorjahr ist vor allem die Tatsache, dass wir deutlich mehr offene Stellen haben und damit auch mehr Vermittlungsvorschläge machen können”, so AMS-Vorstand Johannes Kopf.

16.557-mal (+16 Prozent) wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil die AMS-Kunden den angebotenen Job oder eine Schulungsmaßnahme verweigert oder vereitelt haben. In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt.

Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Geld auch ganz gestrichen werden, das kam aber nur in 236 Fällen (+5 Prozent) vor.

Versäumungen bleiben Problem Nr. 1

Der Großteil der Sanktionen (56 Prozent) wurde wegen versäumter Kontrolltermine verhängt. 58.270-mal (-1 Prozent) blieben Jobsuchende im Vorjahr einem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern. In solchen Fällen kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme – meist wenige Tage – vorübergehend gestrichen werden.

28 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Wer seinen Job selbst kündigt, bekommt die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Das traf im Vorjahr 28.741 Personen (-2 Prozent).

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