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Politik - Villach
Kärntens Tourismussprecher Helmut Hinterleitner
Kärntens Tourismussprecher Helmut Hinterleitner © WKO

Tourismussprecher Helmut Hinterleitner:

WKO für betriebsbezogene Arbeitszeitgestaltung

Villach – Kärntens Tourismussprecher Helmut Hinterleitner lobt die Signale von Bundeskanzler Kern in Richtung Arbeitszeit-Flexibilisierung. Die Wirtschaftskammer steht ganz klar für ein Umdenken in Bezug auf Arbeitszeitvereinbarungen, hin zu einem flexibleren Modell.

 1 Minuten Lesezeit (227 Wörter) | Änderung am 12.01.2017 - 12.21 Uhr

Hinterleitner zur Kern’s Grundsatzrede

Tourismusspartenobmann Helmut Hinterleitner reagierte heute auf die Grundsatzrede von Bundeskanzler Christian Kern: „Es geht in die richtige Richtung und ich begrüße ausdrücklich den Sinneswandel und die persönliche Flexibilität von Bundeskanzler Kern zum Thema Arbeitszeit.“

Kern hatte in seiner gestrigen Grundsatzrede Zustimmung zu einer gesetzlichen Erhöhung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden signalisiert, was ebenso eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer darstellt.

Hinterleitner zur betrieblichen Mitsprache

Hinterleitner sieht in der Flexibilisierung der Arbeitszeit aber auch noch einen anderen wesentlichen Aspekt – nämlich die Stärkung der betrieblichen Mitsprache als wichtigen Baustein „Betriebe kennen ihre Bedürfnisse am besten. Sie sollten daher im Einvernehmen mit den Mitarbeitern mehr Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Arbeitszeit erhalten, so Hinterleitner.

Wirtschaftskammer für Regelungen auf Betriebsebene

Das Arbeitszeitgesetz solle eine praxisorientierte und betriebsbezogene Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Die Wirtschaftskammer setzt sich demnach ganz klar für Regelungen auf unmittelbarer Betriebsebene ein, um passgenaue Lösungen für die individuellen Betriebsanforderungen schaffen zu können. Diese sollen durch Betriebs- oder Einzelvereinbarungen erfolgen.

„Kärntens Tourismus ist Wertschöpfungsmotor und Jobgarant für mehr als 30.000 Arbeitnehmer. Wir fordern von der Politik daher Rahmenbedingungen, die es unseren Betrieben ermöglichen, für ihre Gäste bestmöglich agieren zu können. Eine überfällige Anpassung des geltenden Rechts wäre ein wichtiger Schritt“, appellierte Hinterleitner.