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Mehr als 9 Millionen Euro konnte der Konsumentenschutz der AK den Bürgern in 2016 ersparen.
Mehr als 9 Millionen Euro konnte der Konsumentenschutz der AK den Bürgern in 2016 ersparen. © Pixabay.com

Arbeiterkammer setzt sich für Bürger ein

Mehr als 9 Millionen Euro erspart

Villach – Die AK fordert die Schaffung einer generellen rechtlichen Grundlage für die Abschöpfung von Gewinnen, die Unternehmen durch rechtswidrige Handlungen von Konsumenten/-innen erhalten haben.

 5 Minuten Lesezeit (613 Wörter)

Verbesserungsbedarf bei Rahmenbedingungen

Wenn’s darum geht, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen, ist für den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich kein Problem zu gering und kein Gegner zu mächtig. Der Einsatz für eine Linzer Pensionistin, die fünf Euro in einen Fotoautomaten geworfen, aber keine Bilder herausbekommen hat, fällt ebenso in die Bilanz 2016 wie ein Fall, bei dem sich der finanzielle Erfolg im sechsstelligen Bereich bewegt. Insgesamt haben sich die Konsumenten/-innen mit Hilfe der AK im vergangenen Jahr mehr als 9 Millionen Euro erspart. Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es allerdings noch Verbesserungsbedarf. „Wir brauchen schlagkräftigere Instrumente, um für ein faires Kräfteverhältnis zwischen Unternehmen und Konsumenten zu sorgen“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Auch kleine Erfolge sind wichtig

Eine Linzer Pensionistin hatte bei einem defekten Fotoautomaten fünf Euro eingeworfen, aber keine Fotos erhalten. Die Reklamation sollte mittels Kontaktformular abgewickelt werden. Da sich das Formular nicht online ausfüllen ließ und die Zusendung per E-Mail mit Anhang nicht funktionierte, wandte sich die Frau an den Konsumentenschutz. Auch die AK bekam das erste E-Mail an die Firma retour, blieb aber hartnäckig. Auf ein E-Mail an eine andere Adresse reagierte die Firma schließlich, die Konsumentin bekam ihre fünf Euro zurück.

80.497 Konsumenten mit Hilfsbedarf

Bei einem anderen Fall im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung bekam der betroffene Konsument aus dem Traunviertel mit Hilfe der AK einen sechsstelligen Betrag. Die beiden Beispiele zeigen deutlich, wie breit das Spektrum ist, das die Konsumentenschützer/-innen abdecken. Insgesamt haben sich im vergangenen Jahr 80.497 Konsumenten/-innen an die AK gewandt – telefonisch, per E-Mail und brieflich, aber auch über neue Kommunikationswege wie facebook. Die Online-Angebote des AK-Konsumentenschutzes wurden mehr als 1,2 Millionen Mal aufgerufen. Bei den Downloads war der Heizöl-Preisvergleich Spitzenreiter, gefolgt von Pellets-Preisen und dem Preisvergleich für Fotobücher.

“Fair-Konsumieren”

Die wichtigsten Themen in der Beratung waren Gewährleistung und Garantie, Reisen (verspätete oder ausgefallene Flüge, Stornierung nach Terroranschlägen), Telekommunikation (Anbieterwechsel), Banken (Negativzinsen, Gebührenerhöhungen), Versicherungen (Leistungsablehnung, Vertragsauflösung im Schadensfall) sowie Mietrecht und Lebensmittel. Zu den Schwerpunkten gehörte auch „Fair-Konsumieren“.

Erfolgreiche Verbandsverfahren und Musterprozesse führte der AK-Konsumentenschutz unter anderem im Zusammenhang mit der SIM-Pauschale bei A1: Konsumenten/-innen können nun bei beendeten Verträgen die SIM-Pauschale für das letzte Vertragsjahr anteilig zurückfordern. Auch bei Leistungsänderungen bei der Westbahn-Kilometerbank sowie bei überhöhten Mahn- und Inkassokosten war der AK-Konsumentenschutz erfolgreich. Eine Klage gegen die automatische Vertragsverlängerung der Online-Partneragentur Parship ist im Laufen.

Finanzielles Risiko

Dennoch gibt es noch Verbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Viel zu oft lohnt es sich für große Unternehmen, langatmige Gerichtsverfahren zu führen. Selbst im Erfolgsfall erfahren viele Betroffene nicht davon oder haben keine für die Durchsetzung relevanten Unterlagen mehr. Bei kleinen Beträgen kostet die Rückforderung mit eingeschriebenem Brief oft mehr, als sie bringt. Für die Konsumentenschutzeinrichtungen birgt die Durchsetzung der Verbraucherrechte ein hohes finanzielles Risiko. Großen Unternehmen dagegen schadet oft auch ein verlorener Prozess nicht wirklich, da die unberechtigt erhaltenen Beträge nur zu einem geringen Teil zurückgefordert werden.

Rechtliche Grundlage notwendig

Die AK fordert daher die Schaffung einer generellen rechtlichen Grundlage für die Abschöpfung von Gewinnen, die Unternehmen durch rechtswidrige Handlungen von Konsumenten/-innen erhalten haben. Diese Gewinne könnten für Konsumentenschutzzwecke gewidmet werden. Rückzahlungsansprüche der Konsumenten/-innen müssten selbstverständlich aufrecht bleiben und wären bei der Abschöpfung anzurechnen. Wichtig wären auch eine bessere kollektive Rechtsdurchsetzung durch die Möglichkeit einer Gruppenklage sowie eine Form der Musterklage, mit der exemplarische Rechtsfragen rasch höchstgerichtlich geklärt werden können.