fbpx
Region auswählen:
Leben - Villach
© pixabay

Informationskampagne

Wem gehört das Trinkgeld?

Villach – "Wie mit Trinkgeld umzugehen ist, ist rechtlich klar geregelt. Aus unseren Beratungen wissen wir aber, dass die Verwendung von Trinkgeldern immer wieder strittig ist", sagt Sascha Ernszt, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) und erklärt: "Trinkgeld ist grundsätzlich eine Schenkung von einem Dritten. Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld daher nicht behalten. Bei Vereinbarung darf er aber das Trinkgeld einsammeln und an die Belegschaft verteilen."

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (113 Wörter) | Änderung am 01.02.2017 - 11.15 Uhr

Wenn Trinkgeld in bestimmter Höhe vom Arbeitgeber vertraglich garantiert wird, gilt es hingegen als Entgelt.

Von den Problemen rund ums Trinkgeld ist nicht nur das Gastgewerbe betroffen. In vielen Branchen mit direktem Kundenkontakt erhalten ArbeitnehmerInnen Trinkgelder, beispielweise auch im Metallgewerbe. Um Missbrauch von Trinkgeldern zu verhindern, startet die Gewerkschaftsjugend eine Informationskampagne. Unter dem Motto “Passt schon! Danke für faires Trinkgeld” sollen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber für die richtige Verwendung von Trinkgeldern sensibilisiert werden. “Damit es alle wissen: Wenn sich der Chef das Trinkgeld unter den Nagel reißt, muss man sich das nicht gefallen lassen”, betont der ÖGJ-Vorsitzende.

Die wichtigsten Fakten rund ums Trinkgeld gibt es unter: www.oegj.at/trinkgeld

Schlagwörter: