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Leben - Villach
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Einschreibung für Schuljahr 2017/2018

Der Schulalltag beginnt!

Villach – Vom 6. Februar 2017 bis 3. März 2017 findet in allen Volksschulen des Bezirkes Villach-Stadt die Schülereinschreibung für das Schuljahr 2017/2018 statt.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (102 Wörter) | Änderung am 06.02.2017 - 12.09 Uhr

Jedes Kind, das in Villach seinen Hauptwohnsitz hat und zwischen dem 01.09.2010 und 31.08.2011 geboren ist, wird schulpflichtig.

Die Eltern oder die sonstigen Erziehungsberechtigten haben ihr Kind bei der Volksschule, von der sie schriftlich zur Schülereinschreibung eingeladen werden, persönlich vorzustellen und folgende Personalurkunden vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des einzuschreibenden Kindes oder bei ausländischen Kindern eine behördliche Personalurkunde, aus der das Geburtsdatum zweifelsfrei hervorgeht
  • Bei Kindern, als deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern auftreten, die Nachweise über die Erziehungsberechtigung (Vormundschaftsnachweis, Adoptionsnachweis etc.)
  • e-card des Kindes.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, welche die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne Grund unterlassen, verstoßen gegen die Bestimmungen des Schulpflichtgesetzes.

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