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Aktuell - Villach
Coleen vor dem schrecklichen Zwischenfall mit dem Pitbull
Coleen vor dem schrecklichen Zwischenfall mit dem Pitbull © KK

Hundeattacke in Bad Bleiberg:

Pitbull-Attacke schockt Hundeliebhaber

Villach – Die kleine Mischlingshündin Coleen wurde gestern bei einem Spaziergang von einem freilaufenden Pitbull-Mischling attackiert und schwer verletzt. Die Folge: Bruch aller 5 Mittelfußknochen an der rechten Vorderpfote und auch eine Lungenblutung sowie innere Verletzungen sind nicht auszuschließen. Doch wie kann es sein, dass ein scheinbar gefährlicher Hund frei herumläuft und andere Tiere oder sogar Menschen verletzen kann?

 6 Minuten Lesezeit (790 Wörter) | Änderung am 02.03.2017 - 12.48 Uhr

Heute Morgen erreichte uns dieses Röntgenbild der erst zwei Jahre alten Hündin Coleen. Es zeigt ihre rechte Vorderpfote, bei der alle 5 Mittelfußknochen gebrochen sind und lässt nur erahnen welche weiteren unvorstellbaren Schmerzen die kleine Hündin noch verkraften muss. Die Verletzung an ihrer Pfote ist nämlich nur eine von vielen, die die Hündin bei einem schrecklichen Vorfall gestern in Bad Bleiberg erlitt, nachdem sie bei einem ausgelassenen Spaziergang mit ihrem Frauchen von einem freilaufenden Pitbull-Mischling attackiert und schwer verletzt wurde!

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Alle 5 Mittelfußknochen der rechten Vorderpfote sind gebrochen

Alle 5 Mittelfußknochen der rechten Vorderpfote sind gebrochen - © KK

Schwere Verletzungen nach Angriff

Die Hundehalterin der kleinen, aufgeweckten Mischlingshündin Coleen wendete sich noch gestern Abend an 5 Minuten, um von dem verhängnisvollen Zwischenfall zu berichten. Noch immer unter Schock und geplagt von der Angst um Coleen erzählt die Hundebesitzerin aus Villach von dem Erlebten:

„Wir waren heute in Bad Bleiberg, wo meine Eltern wohnen, mit meinem Hund und dem Hund meiner Eltern spazieren. Plötzlich griff ein Pitbull (oder möglicherweiße Pitbullmischling) von hinten unsere Hunde an. Er war ohne Leine unterwegs und der Besitzer kam erst, als es schon fast zu spät war. Zuerst griff er den Hund meiner Eltern an, doch er konnte sich anscheinend gut verteidigen, denn ihm fehlt, bis auf kleine Bisswunden und einem angeschwollenen Maul, soweit nichts. Mein Hündin, Coleen wurde jedoch schwerstens verletzt.“

Aufgrund der schweren Verletzungen musste Coleen noch gestern Abend in die veterinärmedizinische Uniklinik in Wien gebracht werden. Neben den gebrochenen Mittelfußknochen an der rechten Vorderpfote sind auch eine Lungenblutung sowie innere Verletzungen nicht auszuschließen. Die verletzte Mischlingshündin wird derzeit stationär behandelt und soll in den nächsten Tagen operiert werden.

Natürlich wünschen wir Coleen nur das Beste und hoffen auf eine baldige Genesung. Jedoch stellt sich nun eine Frage: Wie kann es sein, dass ein scheinbar gefährlicher Hund frei herumlaufen und andere Tiere oder womöglich sogar Menschen verletzen kann?

Zur Gesetzeslage in Kärnten

Die Antwort ist ganz einfach: Die Rechtsvorschriften in Kärnten bezüglich der Gefahrenabwehr und Haltung von Hunden in öffentlichen Bereichen sind nur sehr allgemein gehalten und lassen viel Spielraum für Interpretation.

So wird im Kärntner Landessicherheitsgesetz zwar festgehalten, dass

  • §8 Gefahrenabwehr bei der Haltung von Hunden (1) An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerechnet werden muss, wie Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen, sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein (Maulkorbzwang) oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist (Leinenzwang). Im Übrigen sind Leine oder Maulkorb beim Aufenthalt außerhalb eingefriedeter Grundflächen jedenfalls mitzuführen und im Falle eines unerwarteten Auftretens von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln, aber auch in Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können, sofort zu verwenden.

Die Frage, ab wann jedoch „durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können“ wird nicht näher ausgeführt und es entsteht eine gesetzliche Lücke. Eine weitere Regelung besagt:

  • §8 Gefahrenabwehr bei der Haltung von Hunden (2) Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

Doch auch trotz dieser gesetzlichen Vorschrift kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen wie bei Coleen. Leider neigen einige Hundebesitzer nach wie vor dazu ihren eigenen Hund zu unterschätzen und erkennen so Gefahrensituationen einfach viel zu spät.

Statement  der Gemeinde Bad Bleiberg

Auf die Anfrage bei der Gemeinde Bad Bleiberg bezüglich konkreter gesetzlicher Vorschriften innerhalb des Gemeindegebietes, erhielt 5 Minuten folgendes Statement:

„Bezugnehmend auf Ihre Anfrage wird mitgeteilt, dass von Seiten der Gemeinde, bei jeder Hundeanmeldung und der ersten Vorschreibung, die Hundehalter auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, mittels eines zusammengefassten Schreibens, hingewiesen werden. Darin werden die Hundehalter auch auf die bestehende Strafbestimmung bei Nichteinhaltung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere wird der Maulkorbzwang oder der Leinenzwang hervorgehoben. Weiteres werden die Hundehalter mittels „Bürgermeisterbrief“ immer wieder aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben streng einzuhalten und zu befolgen.“

Auch der Bad Bleiberger Bürgermeister Christian Hecher zeigt sich sehr bestürzt von dem Zwischenfall mit der Mischlingshündin Coleen: „Ich bedaure diesen Vorfall, zugleich möchte ich aber alle Hundebesitzer aufmerksam machen, sich an die Gesetze zu halten, damit solche Vorfälle zukünftig vermieden werden können.”

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Bgm. Christian Hecher - © KK

Also liebe Hundehalterinnen und Hundehalter, damit es in Zukunft zu keinem solchen schrecklichen Vorfall mehr kommen kann; Bitte die Hunde immer an die Leine nehmen.