Gesundheitsministerium hebt österreichweite Stallpflicht für Geflügel auf
Ab Samstag: Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Villach – Die Aufhebung der Stallpflicht für alle Geflügelhalter und für die Freilandhaltung, ist ein Segen. Grund für die Aufhebung ist der massive Rückgang von Vogelgrippe-Fällen.
Rückgang von Vogelgrippe-Fällen in Europa
Die wochenlange Stallpflicht auf Grund der Vogelgrippe-Fälle in Europa und Österreich wird mit kommendem Samstag, 25.3.2017, aufgehoben. Das kann Agrarlandesrat Christian Benger heute, Donnerstag, bekanntgeben, nachdem das Gesundheitsministerium die entsprechende Entscheidung getroffen hat. “Die Stallpflicht ist der einzige Schutz für unsere Betriebe, die Tiere und die gesamte Branche, wenn Vogelgrippe-Verdacht besteht”, weist Benger hin. Nichts desto trotz ist die Aufhebung der Stallpflicht für alle Geflügelhalter und für die Freilandhaltung ein Segen. Grund für die Aufhebung ist der massive Rückgang von Vogelgrippe-Fällen.
Restrisiko bleibt. Kontakt mit Wildgeflügel vermeiden
Doch bleibt laut Benger ein Restrisiko bestehen. Daher haben die Betriebe und auch die privaten Kleinhalter die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um jeglichen Kontakt mit Wildgeflügel zu vermeiden. “Es muss im Sinne jedes einzelnen Betriebes sein, Obacht zu geben. Aber die Biosicherheitsmaßnahmen sind besser als weiterhin eine Stallpflicht”, weist Benger hin. Konkret bedeutet das, dass das Geflügel keinen Zugang zu Wasser und Futter haben darf, zu dem womöglich auch Wildgeflügel Zugang hat. Beförderungsmittel, Ladeplätze und Geräte sind zu reinigen und zu desinfizieren. Geflügelhalter müssen der Behörde sofort melden, wenn das Geflügel weniger Futter oder Wasser als üblich aufnimmt.
153 Vogelgrippefälle wurden in Österreich bei Wildvögeln registriert, fast alle Bundesländer waren betroffen, auch Kärnten.