Strafen bis 7.270 Euro oder 4 Wochen Haft
Verordnung zur Waldbrandgefahr in Kraft!
Villach – Aus gegebenem Anlass weist die Hauptfeuerwache Villach darauf hin, dass mit 27.03.2017 die Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Villach, als Bezirksverwaltungsbehörde, hinsichtlich Waldbrandgefahr unterzeichnet wurde.
Konkret bedeutet das: “Im Hinblick auf die vorherrschende extreme Trockenheit, die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden begünstigt, ist für das gesamte Gebiet des politischen Bezirkes Villach Stadt im Wald, in der Kampfzone des Waldes und auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich), die Verwendung offenen Feuers oder sonstiger rauchender, glimmender oder pyrotechnischer Gegenstände sowie feuergefährlicher Gegenstände verboten.”
Bitte nehmen Sie diese Verordnung ernst und gehen sie mit Feuer, mit Zigarettenstummeln, aber auch mit unachtsam weggeworfenen Glasflaschen in den genannten Bereichen sorgfältig um.
Bereits gestern Abend wurde die HFW Villach mit der örtlich zuständigen Feuerwehr Zauchen zu einem beginnenden Wald- und Wiesenbrand Nahe der A11 im Bereich Zauchen gerufen. Bei der Anfahrt war eine starke Rauchentwicklung zu sehen. Mit zwei Angriffsleitungen wurde das Feuer glücklicherweise in der Entstehungsphase gelöscht.
Weitere Informationen zur HFW Villach unter: www.feuerwehr-villach.at