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Wirtschaft - Villach
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Kärnten Rückgang um 5,6 Prozent

Insolvenzniveau sinkt weiter

Villach – 84 Unternehmen wurden in den ersten 3 Monaten des Jahres in Kärnten insolvent. 42 Verfahren wurden eröffnet und 42 weitere Insolvenzanträge konnten mangels Vermögens nicht eröffnet werden. Die Hälfte der Insolvenzeröffnungen erfolgte über Gläubigeranträge.

 5 Minuten Lesezeit (639 Wörter)

UNTERNEHMENSINSOLVENZEN

In Summe betrug die Verschuldung der 84 Unternehmen 46 Millionen Euro. Von den Pleiten direkt betroffen sind 177 Dienstnehmer. Bei den 42 eröffneten Insolvenzen handelt es sich um 36 Konkursverfahren, 5 Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. „Es zeigt sich, dass die Gläubiger die Firmen in die Insolvenz schicken. Die Hälfte der Insolvenzeröffnungen erfolgte über Gläubigeranträge“, berichtet Barbara Wiesler-Hofer, Leiterin des KSV1870 Kärnten.

Kärnten Rückgang um 5,6 Prozent

Im österreichischen Durchschnitt sind die Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2017 um 3 Prozent gesunken. Mit Ausnahme von Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg verzeichnen alle Bundesländer Rückgänge. Kärnten hat im Bundesländervergleich mit 84 insolventen Firmen ein Minus von 5,6 Prozent oder 5 Fällen.

Großteils kleine Unternehmen aus der Gastronomie und Bauwirtschaft betroffen

Die Insolvenzverbindlichkeiten von 46 Millionen Euro sind um 53 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraums des Vorjahrs gestiegen. Dies lässt sich im Wesentlichen auf einen einzigen Fall, das Konkursverfahren der KJK Multimedia Handels e.U., Inh. Jörg Kneupper mit Verbindlichkeiten von 13,7 Millionen Euro, zurückführen. „Trotz des markanten Anstiegs im Vergleich zum Vorjahr sind die Verbindlichkeiten im Fünfjahresvergleich nicht auffällig“, so Barbara Wiesler-Hofer. Die nächstgrößeren Insolvenzfälle sind die Bau- und Projektmanagement Golger GmbH aus Rangersdorf mit Verbindlichkeiten von 5,7 Millionen Euro und die mawotech Gmbh aus Techelsberg mit Verbindlichkeiten von 3,7 Millionen Euro.

Ausblick

Der Rückgang der Insolvenzen im ersten Quartal ist kein Indikator für die Entwicklung im gesamten Jahr. Zinserhöhungen und Erholung der Wirtschaft sind im Gegenteil Vorboten, dass es im Lauf des Jahres 2017 noch eine Belebung des Insolvenzgeschehens geben wird. Denn langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass mit dem beginnenden Aufschwung aus einem Konjunkturtal auch die Insolvenzen anspringen, fasst Barbara Wiesler-Hofer zusammen.

PRIVATKONKURSE

In den drei Monaten des Jahres wurden 105 Konkurse über Konsumschuldner und ehemals Selbstständige eröffnet.

Rückgang bei der Einzelverschuldung um 13 Prozent

Fast alle Verfahren wurden von den Schuldnern selbst beantragt und dienen der Regulierung der Schulden, die in den ersten drei Monaten bei insgesamt 12 Millionen Euro lagen. Somit sind diese im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gesunken. Ein Drittel der Betroffenen sind ehemals Selbstständige. Deren pro-Kopf-Verschuldung beträgt 270.000 Euro und ist damit beinahe fünfmal so hoch wie bei den Konsumschuldnern, die jeweils mit ca. 59.000 Euro verschuldet sind. Über beide Gruppen hinweg beträgt damit die durchschnittliche Verschuldung 114.285 Euro und liegt damit unter den 130.434 Euro des Vergleichszeitraums 2016.

Kärnten Rückgang um 8,7 Prozent

In allen Bundesländern sind die eröffneten Privatkonkurse gesunken: Im Gesamtdurchschnitt waren es 18,4 Prozent. Kärnten verzeichnet mit 105 eröffneten Privatkonkursen ein Minus von 8,7 Prozent oder 10 Fällen.

Grund für den Rückgang
Dieser liegt im bevorstehenden Insolvenzrechtsänderungsgesetz, welches für die Schuldner u. a. eine Reduktion der Laufzeit des Abschöpfungsverfahrens von derzeit sieben auf drei Jahre und einen gänzlichen Wegfall der derzeit bestehenden Mindestquote in der Höhe von 10 % vorsieht.
Die Auswirkungen der geplanten Änderungen wären:

  • Noch größere Verluste für die Gläubiger bzw. Überwälzung dieser an die guten Zahler
  • Daher Preiserhöhungen – auch für die guten Zahler. Kredite werden teurer.
  • Tendenziell sogar mehr Zahlungspläne – aber auch viele Abschöpfungsverfahren mit Nullquote.
  • Schuldenmachen und Missbrauch werden begünstigt.
  • Konsumschuldnern wird die Eigenverantwortung noch weiter abgesprochen, sodass auch für ihr zukünftiges Konsumverhalten kaum Läuterung zu erwarten ist.

Um den Schaden für die Gläubiger zu begrenzen, hat der KSV1870 ein FAIRNESS-KONZEPT erarbeitet. Es enthält folgende Ausrichtung:

  • JA: Wir wollen redlich gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance ermöglichen!
  • NEIN: Wir wollen die Konsumschuldner nicht so einfach mitentschulden!

Ausblick

„Der Bedarf nach Schuldenregulierung ist gegeben. Die Zahl der materiell insolventen Personen ist nach wie vor hoch.
Nach dem 01. Juli 2017 wird mit dem Abbau des Rückstaus und einem Ansturm bei den zuständigen Bezirksgerichten zu rechnen sein“, fasst Barbara Wiesler-Hofer zusammen.