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Aktuell - Villach
Preisträgerin Chefinspektorin Renate Petz
Preisträgerin Chefinspektorin Renate Petz © Landespolizeidirektion Kärnten

20 Jahre Gewaltschutzgesetz

Villacher Chefinspektorin erhält Preis

Villach – Vor 20 Jahren, zum 1. Mai 1997, wurde in Österreich das Gewaltschutzgesetz eingeführt. Am Mittwoch, dem 19. April 2017 fand aus diesem Anlass in der Landespolizeidirektion Kärnten eine gemeinsame Feier des Gewaltschutzzentrums Kärnten und der Kärntner Polizei statt. Dabei wurde auch der Anerkennungspreis für besonderes Engagement im Sinne des Gewaltschutzgesetzes verliehen.

 5 Minuten Lesezeit (641 Wörter) | Änderung am 20.04.2017 - 09.01 Uhr

Internationales Vorzeigemodell

Am 1. Mai 1997 wurde in Österreich das Gewaltschutzgesetz eingeführt. Damit erhielt die Polizei die Möglichkeit, eine/n Gewalttäter/in das Betreten einer Wohnung/Hauses und deren unmittelbarer Umgebung zu verbieten. Alleine in Kärnten wurde bisher in über 5.300 Fällen ein Betretungsverbot von der Polizei ausgesprochen und an das Gewaltschutzzentrum übermittelt. International gilt dieses Gesetz als Vorzeigemodell. Viele europäische Staaten haben sich in den vergangenen Jahren daran orientiert und ähnliches eingeführt.

Kooperation ist das Erfolgsrezept

Das Gewaltschutzgesetz ist neben dem polizeilichen Handeln von der Kooperation zwischen Polizei und Gewaltschutzzentrum geprägt. Nach Ausspruch eines Betretungsverbotes übermittelt die Polizei dieses dem Gewaltschutzzentrum. Das Gewaltschutzzentrum nimmt mit den betroffenen Personen Kontakt auf, um ihnen Beratung und Unterstützung anzubieten. Dieses Zwei-Phasen-Modell trägt wesentlich zum Erfolg des Gesetzes bei. Wenn erforderlich können Opfer mit Unterstützung des Gewaltschutzzentrums den Schutz mit einer sogenannten Einstweiligen Verfügung verlängern.

Bereits rund 11.000 Menschen geholfen

Insgesamt wurden seit 1999 rund 11.000 Personen im Gewaltschutzzentrum beraten. Die Betreuung durch das Gewaltschutzzentrum umfasst dabei unter anderem auch eine psychosoziale und juristische Beratung, eine Gefährlichkeitseinschätzung und die Erstellung eines Sicherheitsplanes sowie eine Prozessbegleitung.

Betretungsverbote hauptsächlich wegen Partnergewalt

Mag.a Roswitha Bucher, Leiterin des Gewaltschutzzentrums führte aus, dass der
Haupteinsatzgrund für Betretungsverbote Partnergewalt ist. In den letzten Jahren werden Betretungsverbote aber bereits in einem Drittel der Fälle wegen Gewalt in anderen Beziehungsverhältnissen ausgesprochen. So wurden von den im Jahr 2016 von der Polizei an das Gewaltschutzzentrum übermittelten 422 Betretungsverbote 318 wegen Partnergewalt, 64 wegen Generationengewalt (Gewalt an und durch Eltern/Großeltern) und 60 wegen Gewalt in anderen Beziehungsverhältnissen im sozialen Nahraum ausgesprochen (Gewalt in Wohngruppen, Gewalt durch Bekannte).

Anerkennungspreis für besonderes Engagement im Sinne des Gewaltschutzgesetzes

Zum 10. Mal verlieh das Gewaltschutzzentrum Kärnten im Rahmen dieser Veranstaltung den Anerkennungspreis für besonderes Engagement im Sinne des Gewaltschutzgesetzes. Im heurigen Jahr ging diese Auszeichnung an Chefinspektorin Renate Petz vom Stadtpolizeikommando Villach, Abteilung für Leib, Leben und Sittlichkeitsdelikte.

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Mag.a Roswitha Bucher, Preisträgerin Chefinspektorin Renate Petz und Mag. Dr. Michaela Kohlweiß

Mag.a Roswitha Bucher, Preisträgerin Chefinspektorin Renate Petz und Mag. Dr. Michaela Kohlweiß - © Christine Klagenfurt

Im Zuge der Prozessbegleitung, in der die Beraterinnen des Gewaltschutzzentrums Klientinnen zu einer Anzeigeerstattung begleiten, wurde immer ersichtlich, wie empathisch und dennoch klar sie mit den unterschiedlichsten und teilweise schwer traumatisierten Personen und Fallgeschichten umgehen kann. Ihren polizeilichen Auftrag folgend muss sie Sachverhalte abfragen, was auch zu schwierigen und nicht vorhersehbaren traumatischen Reaktionen bei den betroffenen Opfern führen kann. Aufgefallen ist z.B. auch, wie die Preisträgerin im Zuge einer Vergewaltigungsanzeige durch einen Ehemann erkannte, dass diese Frau weiter geschützt werden muss und ein Betretungsverbot gegen den Ehemann aussprach.

Landeshauptmann gratulierte herzlich

In seinen Grußworten wies Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser darauf hin wie wichtig es ist, nicht die Augen zu verschließen und wachsam wider die Gewalt zu sein. Hinter jeder Zahl stehen Schicksale von Opfern – von Menschen, denen Gewalt angetan wurde. Kaiser dankte den Polizistinnen und Polizisten, den Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums Kärnten sowie allen weiteren in diesem Bereich Tätigen für ihre unschätzbar wichtige und engagierte Arbeit. Es sei notwendig, über häusliche Gewalt zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Das geschieht auch durch den Anerkennungspreis für besonderes Engagement im Sinne des Gewaltschutzgesetzes und die gezeigte Ausstellung. Der Preisträgerin 2017, Chefinspektorin Renate Petz, gratulierte er herzlich.

Gewalt zählt zu den größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder

Auch Landespolizeidirektorin Mag. Dr. Michaela Kohlweiß betonte, dass dem Schutz vor Gewalt in der Privatsphäre Priorität zukommen muss, weil sie weltweit zu den größten Gesundheitsrisiken für Frauen und Kinder zählt. Wenn es um Gewaltkriminalität geht, ist der eigene soziale Nahebereich, das eigene Zuhause, immer noch der unsicherste Ort. Um hier der Exekutive die notwendigen Befugnisse zu geben, braucht es das Gewaltschutzgesetz, resümierte die Landespolizeidirektorin.