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Politik - Villach
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Kampierverbot

Es hat sich ausgefischt in der Nacht

Villach – Wegen einem neuen Naturschutz-Erlass kam es in letzter Zeit häufiger zu Streitereien. Da die neuen Regelungen nur bedingt Ausnahmen zulassen wird das Nachtfischen jetzt quasi unmöglich.

 Weniger als 1 Minute Lesezeit (117 Wörter) | Änderung am 27.04.2017 - 13.05 Uhr

Generelles Kampierverbot

Zelten war auch bisher ohnehin schon grundsätzlich verboten. Der neue Erlass regelt konkret wie ein Wetterschutz auszusehen hat, um nicht als Zelten zu gelten. Solche Unterstände dürfen nicht länger als 1,60 Meter lang sein und müssen auf einer Seite offen sein. Weiters dürfen sie keinen Boden haben. Wer von nun an auch ohne Wetterschutz im Freien kocht, schläft oder etwa Toilettenartikel verwendet kann bestraft werden, da dies als Kampieren gedeutet wird.

Nachtfischen unmöglich

Durch diese Regelungen wird das Fischen in der Nacht de facto unmöglich gemacht, weil Fischer Strafen befürchten. Dass dies zukünftig für den Handel, konkret den Fischereifachhandel, Einbußen bedeutet, ist anzunehmen.