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Was ist zu beachten?

Ran an die Schwammerl!

Villach – Am Donnerstag, den 15. Juni, startete wieder die Schwammerlsaison. Bis zum 30. September dürfen in Kärntens Wäldern wieder 2 kg Pilze pro Tag und Person gesammelt werden.

 1 Minuten Lesezeit (239 Wörter) | Änderung am 26.06.2017 - 17.17 Uhr

“In der Zeit vom 15. Juni bis 30. September dürfen oberirdische Teile teilweise geschützter Pilze von 7.00 bis 18.00 Uhr nur in einer Gesamtmenge von 2 Kilogramm pro Person und Tag von ihrem Standort entfernt werden. Das Sammeln der vollkommen geschützten Pilze, sowie das Sammeln in Naturschutzgebieten und Kernzonen der Nationalparks ist auch in dieser Zeit verboten”, gibt die Kärntner Bergwacht bekannt.

Hohe Geldstrafen bei Regelverstößen

Zudem müssen gesammelten Pilze an Ort und Stelle gereinigt werden, Pilze unter 2 cm Größe sowie alte Fruchtkörper müssen stehengelassen werden. Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von wildwachsenden teilweise geschützten Pilzen sind nicht zulässig.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 3.630 Euro rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen bzw. im Wiederholungsfalle drohen sogar Strafen bis zu 7.260 Euro.

150 giftige Pilzarten in Europa

Das typische Schwammerlsuchen begeistert in Villach Jung und Alt. Auch wenn so mancher Sammler viel Routine hat und die genießbaren Pilze leicht erkennt, ist Vorsicht geboten. Von den mehr als 3.000 Pilzarten, die es in Mitteleuropa gibt, sind immerhin rund 150 giftig.

Für die meisten tödlichen Pilzvergiftungen ist eine fatale Verwechslung verantwortlich. Der Knollenblätterpilz schaut gerade für unerfahrene Pilzsammler dem Champignon beziehungsweise Parasol zum Verwechseln ähnlich. „Bei Verdacht auf eine Vergiftung durch Knollenblätterpilze sollte schnellstmöglich ein Arzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden“, erklärt Chefarzt Dr. Wolfgang Schreiber vom Österreichischen Roten Kreuz.

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