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Aktuell - Villach
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Sonnwendfeiern in Villach

Brandgefahr: Verordnung tritt in Kraft!

Villach-Land – Mit einem weinenden Auge blicken viele auf die bevorstehenden Sonnwendfeiern – denn heuer dürfte es mit dem Feuerentzünden wohl teilweise nichts werden. Die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land hat heute eine „Waldbrandschutzverordnung“ erlassen, die das Entzünden von Feuer in Waldnähe oder im Wald verbietet. Es drohen Strafen von bis zu 7.000 Euro.

 2 Minuten Lesezeit (358 Wörter) | Änderung am 20.06.2017 - 12.48 Uhr

Situation in Villach-Land

Der Bezirkshauptmann von Villach-Land, Bernd Riepan, bestätigt das heutige Inkraftreten der Verordnung: „Aufgrund der momentanen Trockenheit und der Prognosewetterkarte hat der Bezirksforstinspektor seine Beurteilung getroffen – es ist nicht mit Regen zu rechnen und dadurch tritt die Waldbrandschutzverordnung in Kraft“.
Im Klartext: Es besteht seit heute das Verbot im Wald oder in Waldesnähe Feuer zu entzünden – der Grund ist eine mögliche Waldbrandgefahr, die eintreten kann.

Gibt es Ausnahmen?

„Die Verordnung gilt für den gesamten Bezirk Villach-Land und es gibt von unserer Behörde aus keine Ausnahmen“, erklärt Riepan. Aber: Grundsätzlich sind in den Gemeinden die Bürgermeister verantwortlich und wenn es ein Feuer nicht in Waldesnähe gibt, könnte es durchaus sein, dass ein Bürgermeister dies genehmigt.
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Das letzte Wort hat der Bürgermeister

Das letzte Wort hat der Bürgermeister - © pixabay

Und wie sieht es in Villach Stadt aus?

„Die Verordnung für Villach trat ebenso mit heute in Kraft“, bestätigt Erwin Baumann, Referent für Natur– und Umweltschutz. Auch für Villach gilt: In Wald und Waldnähe ist es generell verboten, Feuer zu entzünden. „Die Sonnwendfeiern in Villach finden eher im innerstädtischen Bereich statt. Dadurch ist mir auch bisher noch nicht bekannt, dass eine Sonnwendfeier abgesagt wurde. Ohnedies muss jeder Veranstalter die Feuerwehr verständigen und auch Rücksprache mit der Bauabteilung des Magistrats halten“, meint Baumann abschließend.

Kurzum: Die Waldbrandschutzverordnung tritt zwar in Kraft, dennoch bedeutet dies kein generelles Verbot für Sonnwendfeiern.

Einschätzung der ZAMG

Natürlich hat auch die Zentralanstalt für Meteorolgie und Geodynamik (ZAMG) die Wetterverhältnisse im Blick. Die Abschätzung der ZAMG zur Waldbrandgefahr basiert auf einem Index, der sich aus den meteorologischen Größen Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate sowie kurz- und langwellige Strahlung errechnen lässt.

Erhöhte oder hohe Waldbrandgefahr – so auch der aktuelle Stand in der Region Villach – zeigt an, dass es in den entsprechenden Regionen seit längerer Zeit nicht mehr flächendeckend geregnet hat und durch sommerliche Temperaturen die Vegetation ausgetrocknet sein kann. Durch Unachtsamkeit beim Hantieren mit Feuer könnte ein Waldbrand ausgelöst werden.