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Für mehr Preisklarheit beim Kauf:

Unzulässige Gebühren bei Ö-Ticket

Villach-Klagenfurt – Der allseits bekannte Ticketservice "Ö-Ticket" ist ein einfacher Weg an seine Konzertkarten zu kommen. Nun klagt jedoch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice „Ö-Ticket“ betreibt. Grund dafür: oeticket verrechnet Gebühren für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets zu kommen.

 1 Minuten Lesezeit (230 Wörter)

Laut Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien sind alle eingeklagten Klauseln gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zusätzliche Kosten

Ö-Ticket verrechnet ihren Kunden Entgelte für die Vermittlung von Eintrittskarten. Wie das Gericht festhielt, hätte z. B. eine Karte für ein Eishockeyspiel direkt beim Veranstalter 30 Euro gekostet, während beim Kauf über Ö-Ticket ein Preis in der Höhe von 33 Euro verrechnet wurde. Zusätzlich verlangt Ö-Ticket aber noch Gebühren für die unterschiedlichen Zustellarten, z. B. 2,50 Euro, wenn der Kunde die Karte selbst ausdruckt oder wenn der Code für ein Ticket auf das Mobiltelefon zugestellt wird. Soll das Ticket in einer Libro-Filiale oder bei Ö-Ticket selbst abgeholt werden, fallen zusätzlich 1,90 Euro an, bei Hinterlegung an der Abendkassa gar 2,90 Euro.

Laut HG Wien sind diese Gebühren ungewöhnlich und nachteilig, die Kunden brauchen nicht mit ihnen zu rechnen. Kunden vermuten zwar eine Vermittlungsgebühr. Sie rechnen aber nicht damit, dass noch zusätzlich etwas zu zahlen sei, damit sie überhaupt zu der gekauften Karte kommen. Immerhin stellt die Zurverfügungstellung der Karte nach deren Vermittlung eine Nebenpflicht des Vermittlungsvertrages dar.

Mehr Preisklarheit bei Kauf

„Eine Gebühr dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Tickets selbst ausdrucken, ist sehr überraschend“, sagt Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI. „Das Urteil führt zu mehr Preisklarheit für Verbraucher beim Kauf eines Tickets.“

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