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Wirtschaft - Klagenfurt
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Kein kostenloses Rücktrittsrecht

Vorsicht beim Messekauf

Klagenfurt – Heute startet die Herbstmesse in Klagenfurt. Auch die Konsumentenschützer der AK werden auf der Messe mit einem Stand vertreten sein. Um einen unbeschwerten Messeeinkauf zu tätigen, rät die AK aber von vorschnellen Vertragsabschlüssen ab. Denn: Ist der Vertrag erst einmal gemacht oder die Bestellung aufgegeben, gibt es kein kostenloses Rücktrittsrecht.

 1 Minuten Lesezeit (225 Wörter)

Die Angebote auf Messen und Märkten sind für Konsumenten oft sehr verlockend. Aber, die hier getätigten Einkäufe bzw. Bestellungen können nicht einfach kostenlos storniert oder rückgängig gemacht werden, informiert die AK anlässlich der heute startenden Klagenfurter Herbstmesse. „Selbst wenn man den Kauf innerhalb weniger Stunden oder Tage bereut – gekauft ist gekauft. Die einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein vertragliches Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde“, verweist Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes, auf die Rechtslage.

Nicht voreilig handeln!

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass von Vertragsabschlüssen bei Werbeveranstaltungen, Haustürgeschäften oder auf der Straße innerhalb bestimmter Fristen, ohne Angabe von Gründen, kostenlos zurückgetreten werden kann. Das gilt jedoch nicht für Käufe bei Messe- oder Marktständen.

Bevor Konsumenten bei einem Messeschnäppchen „zuschlagen“, sollten sie folgende Punkte beachten:

  • In Ruhe überlegen bevor man tatsächlich kauft.
  • Jedes Angebot genau prüfen und sich nicht unter Druck setzen lassen.
  • Immer das Kleingedruckte lesen.
  • Preisvergleiche außerhalb der Messe anstellen.
  • Wer sich ein Rücktrittsrecht von einem Messekauf vorbehalten möchte, der sollte dies mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren.
  • Die Gewährleistung bei beweglichen Gütern beträgt zwei Jahre.

Nähere Infos

Für Anfragen zu unüberlegten Vertragsabschlüssen stehen die AK-Experten jederzeit zur Verfügung. Konsumentenschutz 050 477-2000

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