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Leben - Klagenfurt
LR Darmann übergab Zeugnisse für Jungejägerinnen und Jungjäger im Schloss Mageregg
LR Darmann übergab Zeugnisse für Jungejägerinnen und Jungjäger im Schloss Mageregg © Büro Darmann

Feierliche Zeugnisverleihung für 130 JungjägerInnen:

Jung-Jäger für Kärnten

Klagenfurt – Gestern, Freitag, fand auf Schloss Mageregg die Zeugnisverleihung an 130 Jungjägerinnen und Jungjägern durch Jagdreferent LR Gernot Darmann und Landesjägermeister Ferdinand Gorton statt.

 2 Minuten Lesezeit (282 Wörter) | Änderung am 23.09.2017 - 17.28 Uhr

Die feierliche Verleihung konnte bei strahlendem Herbstwetter über die Bühne gehen. “Jäger haben viel Verantwortung. Im Umgang mit Wildtieren und der Natur sind Wissen, Feingefühl und Sensibilität besonders wichtig. Auch die Hege und Pflege muss im Vordergrund stehen”, betonte Darmann und wünschte allen Jungjägerinnen und Jungjägern einen verantwortungsvollen Start in ihr jagdliches Leben. In seiner Festansprache ging der Landesjägermeister auf die aktuelle Situation der Jagd in Kärnten ein und wies einmal mehr auf die Bedeutung unseres wichtigen Kulturgutes Jagd hin.

130 neue Jägerinnen und Jäger

In Summe hatten sich 189 Personen zur Jagdprüfung angemeldet, von denen 163 zur Jagdprüfung angetreten sind. Von den Prüflingen haben 102 Männer und 28 Frauen die Jagdprüfung bestanden. Die Kärntner Jägerschaft freut sich somit, 130 weitere Jägerinnen und Jäger in ihrer Mitte begrüßen zu dürfen. “Diese starke Nachfrage unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit und Bedeutung der Jagd in der heutigen Zeit. Besonders erfreulich ist es, dass der Frauenanteil bei den Prüfungen stetig wächst”, so Darmann. Die Kärntner Jägerschaft hat aktuell einen Mitgliederstand von rund 13.000 Jägerinnen und Jägern.

Unerlässliche Jagdkenntnisse werden geprüft

Der Bewerber hat bei der Prüfung nachzuweisen, dass er die zur Ausübung der Jagd unerlässlichen Kenntnisse insbesondere über das Jagdrecht, das Waffen- und Schießwesen, den Jagdbetrieb, die Wildkunde, die Hege, die Verhütung von Wildschäden und das Kärntner Naturschutzrecht sowie eine ausreichende Vertrautheit mit der Handhabung von Jagdwaffen besitzt. Bei der Schießprüfung müssen die Kandidaten sowohl im Kugel- als auch im Schrotschuss die geforderten Treffer erzielen, sowie die richtige Handhabung der Waffe nachweisen.