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Kulturerbe

Kärntner Tracht bald UNESCO Kulturerbe?

Kärnten – "Mit unseren original Kärntner Trachten wird Heimatgefühl und Heimatverbundenheit ausgedrückt. Trachten sind nicht gestrig, sondern das sichtbare Zeichen für Identität und Heimatstolz. Daher sind sie zu erhalten", teilte heute Volkskulturreferent LR Christian Benger nach der Regierungssitzung im Pressefoyer mit.

 2 Minuten Lesezeit (329 Wörter) | Änderung am 09.10.2017 - 15.28 Uhr

Und weil die originalen Kärntner Trachten auch die Vielfalt unserer Täler wiederspiegeln, möchte Benger, dass sie in die Liste der immateriellen UNESCO Kulturerbe aufgenommen werden.

Schutz des immateriellen Kulturerbes

Das UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, welches 2003 beschlossen wurde, hat sich den weltweiten Schutz des immateriellen Kulturerbes zum Ziel gesetzt. Kärnten besitzt eine Vielfalt von Traditionen aber auch von Bräuchen und alten Handwerkstechniken die bis dato noch nicht zur Aufnahme auf die nationale Liste eingereicht wurden, wie beispielsweise die Kärntner Trachten.

Üblicherweise, müsste jede Trachtengruppe oder müssten Einzelpersonen oder Organisationen für die Aufnahme in die Kulturerbe-Liste ein Bewerbungsformular ausfüllen, müssen Einverständniserklärungen vorlegen, wenn die Nominierung über dritte Person erfolgt, und müssen zwei Empfehlungsschreiben miteingereicht werden.

Gesammelte Einreichung statt Zettelwirtschaft

“Diese Zettelwirtschaft vereinfachen wir. Wir werden eine gesammelte Einreichung abgeben, damit nicht jeder Verein, jede Trachtengruppe selbst aktiv werden muss”, gab Benger bekannt. Das heißt konkret, alle, die glauben, dass ihre Original-Tracht UNESCO Kulturerbe werden soll, müssen sich im Büro des Brauchtumslandesrates melden. “Wir wickeln alles über die Volkskulturabteilung ab, Beratung und Information kommen vorn dort. Etwaige Experten für mögliche Empfehlungsschreiben und Gutachten werden auch vermittelt”, so der Volkstumslandesrat. Auch die ARGE Volkskultur werde eingebunden. In der Abteilung werden die Interessenten gesammelt, damit es einen gesammelten Antrag geben kann. Dazu müssen die Interessenten aber auch Einverständniserklärung abgeben, damit sie nominiert werden dürfen.

Finanzierung der Gutachten

Weil für Vereine und Trachtengruppen mit der Nominierung Kosten anfallen können, gibt es aus der Volkskultur eine einmalige finanzielle Hilfestellung für etwaige Gutachten oder Empfehlungen von Experten, wenn für diese Kosten anfallen. Es gibt max. 1.000 Euro pro Einreicher für entstehende Kosten. “Somit soll es gelingen, die Kärntner Traditionen mit mehr Aufmerksamkeit zu versehen und in weiterer Folge einen kulturtouristischen Nutzen für die einzelnen Gemeinden und Regionen zu erzielen”, betonte Benger.