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Die immer häufiger vorkommende Tendenz zur Nichteinhaltung von Reservierungen stellt für alle Wirte ein großes finanzielles Problem dar.
Die immer häufiger vorkommende Tendenz zur Nichteinhaltung von Reservierungen stellt für alle Wirte ein großes finanzielles Problem dar. © fotolia.com ilfotokunst

Vom Kaffeehaus bis zu Restaurants:

WKK rät zu Storno-Regelung für Wirte

Villach-Klagenfurt – Sollten Wirte Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niederschreiben? Natürlich sollten sie das! Zumindest laut Adolf Kulterer von der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten. „Nur so können wir den Trend zu nicht eingehaltenen Reservierungen wieder umkehren“, sagt Kulterer.

 2 Minuten Lesezeit (321 Wörter) | Änderung am 16.10.2017 - 12.36 Uhr

Nicht eingehaltene Reservierung = Mehrfacher Schaden

Was in anderen Branchen eine Selbstverständlichkeit ist, sorgt in der Gastronomie für Aufregung: Das Stellen einer Rechnung für eine bestellte Leistung. „Für einen Gastronomen bedeutet eine Reservierung, die nicht eingehalten wird, mehrfachen Schaden. Es geht dabei nicht nur darum, dass diejenigen, die den Platz reserviert haben, nicht kommen, sondern auch um die Gäste, die den Platz stattdessen nutzen hätten können. Das sind Gäste, die sich ärgern, weil sie trotz freien Tischen abgewiesen werden und das ist Umsatz, der nicht getätigt wird“, so Adolf Kulterer, Sprecher der Klagenfurter Gastronomen in der Wirtschaftskammer Kärnten.

Vom Kaffeehaus bis zu Restaurants

Gespräche mit Gastronomen hätten in den vergangenen Tagen gezeigt, dass Gastronomiebetriebe in allen Größen und Varianten – von Kaffeehäusern über Landgasthäuser bis hin zu Restaurants – von dieser Problematik betroffen sind. Gerade in der Vorweihnachtszeit sei dies ein häufiges Thema, weiß Kulterer: „Es kommt beispielsweise immer öfter vor, dass bei Firmenfeiern viel weniger Personen kommen als ursprünglich vereinbart wurde. Das ist gerade in jenen Tagen, die für viele Betriebe die umsatzstärksten des Jahres sind, eine Katastrophe.“

Bewusstseinsbildung bei Gästen

Leider nimmt die Tendenz zur Nichteinhaltung von Reservierungen immer mehr zu. Gegen diese Art könne man sich als Gastronom nur durch Stornoregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützen. „Es ist wichtig, hier klare Regelungen zu treffen und diese an die Gäste zu kommunizieren“, sagt Kulterer. So könne man auch einen sorgsameren Umgang der Gäste mit ihren Reservierungen erreichen. „Die meisten Gäste haben dafür Verständnis. Es geht dabei auch um eine Bewusstseinsbildung: Die Menschen müssen verstehen, dass ein unbesetzter Tisch für jeden Wirten ein enormer Kostenfaktor ist. Schließlich sind alle Personal- und Fixkosten vom Unternehmer trotzdem zu bezahlen, auch wenn dieser Tisch wegen einer nicht eingehaltenen Reservierung leer bleibt“, erklärt Kulterer.