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Ab 2018:

Zuschuss für Landesspitäler wird begrenzt

Klagenfurt/Villach – Der Zuschuss für die Kabeg und ihre fünf Landesspitäler wird im kommenden Jahr mit 254,37 Millionen Euro festgesetzt. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 3,5 Prozent. "Diese Obergrenze werde ich dem Regierungskollegium in der Sitzung am Freitag vorlegen", gab am Mittwoch, Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner bekannt.

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Teil muss selbst erwirtschaftet werden

In dem Betrag von 254,37 Millionen Euro ist der Beitrag des Landes zu den Kosten der – im Juli beschlossenen – Anpassung der Pflegegehälter (Besoldung der Gesundheits- und Pflegeberufe der Kabeg) in Höhe von vier Millionen Euro enthalten. Die für die Gehaltssteigerung weiters nötigen zehn Millionen Euro sind von der Kabeg selbst aufzubringen.

Im Wesentlichen wird das einerseits durch Überstundenreduktion aufgrund von Mehrpersonal passieren, andererseits durch erwartete Mehrerlöse durch Effizienzsteigerung und Wirtschaftsentwicklung. Die Kabeg sei angehalten, weiterhin alle Synergie- und Rationalisierungspotenziale zu nutzen, um die hohe Qualität der Gesundheitsversorgung in den Landeskrankenanstalten sicherzustellen bzw. auszubauen. “Der Fortschritt der modernen Medizin, neue Erkenntnisse, innovative Therapieangebote, die Weiterentwicklung von medizinischen Geräten – das alles stellt den Gesundheitsbereich vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen. Kärnten ist dafür aber gewappnet”, sagte Prettner.

 

Investitionspaket muss eingerechnet werden

Sie verwies u. a. auf jenes Investitionspaket, das bis 2022 Investitionen in Höhe von 261 Millionen Euro vorsieht. Zu diesen 261 Millionen Euro würden weitere 60 Millionen Euro seitens der AUVA für die Neugestaltung des UKH am Klinikum-Areal kommen, so die Gesundheitsreferentin. Laufend investiert wird auch in die geistlichen und privaten Krankenhäuser. “Wir sind mit der Umsetzung des RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit) voll und ganz auf Schiene. Durch konsequente Ausnutzung von Synergien und eine kluge Leistungsangebotsabstimmung haben wir einerseits eingespart, andererseits das Angebot für die Patienten erweitert – und damit alle Krankenhaus-Standorte für die Zukunft gesichert”, betonte Prettner. “Gesundheitspolitik bedeutet für mich die Verpflichtung zu Fairness und Gerechtigkeit: Es ist unsere Aufgabe, allen Kärntnern, gleichgültig wie alt sie sind, wie viel sie verdienen oder aus welcher gesellschaftlichen Schicht sie kommen, die beste medizinische Versorgung zu garantieren. Der Nettogebarungsabgang ist ein wesentlicher Beitrag zu dieser Garantie.”

2018 nur provisorisches Budget

In diesem Zusammenhang thematisierte Prettner das in Betracht kommende Budgetprovisorium 2018 (aufgrund der Landtagswahl): “Der Beschluss des Nettogebarungsabgangs ist auch in einer Zeit, in der kein Budgetbeschluss für das Land Kärnten zustande kommt, dringend erforderlich. Durch einen fehlenden Landtagsbeschluss zum Nettogebarungsabgang dürften nämlich nur monatliche Ausgaben in der Höhe eines Zwölftes des vorangehenden Voranschlags vollzogen werden.” Ein entsprechender Landtagsbeschluss sei daher noch im heurigen Jahr unabdingbar.