fbpx
Region auswählen:
ANZEIGE Wirtschaft - Villach
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen. © KK
ANZEIGE

Die Confida Steuertipps:

Jetzt 50 % der Lohnneben-Kosten sparen!

Villach – "Seit Juli 2017 können sich Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstatten lassen," schildert Mag. Martin Zankl, Steuerberater aus Villach. Aber: Welche Beschäftigungsverhältnisse sind förderbar und wo beantragt man die Förderung? Wir haben die Antworten, direkt vom Experten!

 4 Minuten Lesezeit (525 Wörter) | Änderung am 09.11.2017 - 15.15 Uhr

Der Beschäftigungsbonus

“Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung eines der wichtigsten Projekte aus dem Arbeitsprogramm, den sogenannten Beschäftigungsbonus beschlossen”, meint Mag. Martin Zankl von der Villacher CONFIDA Wirtschaftstreuhand GmbH. Dadurch können sich seid Juli 2017 Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich für jeden zusätzlich in Österreich geschaffenen Arbeitsplatz in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstatten lassen. “Dabei werden als Arbeitsplatz auch Teilzeitstellen, die rechnerisch einer Vollzeitstelle entsprechen, bewertet”, erklärt Zankl.

Mag. Martin Zankl, CONFIDA Wirtschaftstreuhand GmbH Villach

Mag. Martin Zankl, CONFIDA Wirtschaftstreuhand GmbH Villach - © KK

Welche Beschäftigungs-Verhältnisse sind förderbar?

Es sollen nur Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, wenn der neue Mitarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet ist und folgendes zutrifft:

  • … sind vollversicherungspflichtig (d.h. unterliegen der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungspflicht),
  • … ununterbrochenes Bestehen für mindestens 4 Monate,
  • … war in den letzten sechs Monaten nicht im Unternehmen beschäftigt,
  • … unterliegen der Kommunalsteuerpflicht sowie dem österreichischen Arbeits- und Sozialrecht,
  • … werden nicht einschlägig zuschussgefördert,
  • … werden mit ehemals arbeitslos gemeldeten Personen, Bildungsabgängern oder Jobwechslern besetzt.

Der Arbeitsplatz muss mit förderfähigen Personen besetzt werden, “die beim AMS arbeitslos gemeldet (ein entsprechender Aufenthaltstitel ist nachzuweisen) sind, an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen haben oder einen Jobwechsel vollziehen (war bereits in Österreich beschäftigt). Wichtig ist, dass es zu keiner Doppelförderung kommt und ein zusätzliches Arbeitsverhältnis nach der gesetzlichen Definition entsteht”, meint der Experte.

Wo beantragt man die Förderung?

Zankl: “Die Anträge sind grundsätzlch binnen 30 Kalendertagen nach Entstehung des Arbeitsverhältnisses bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) einzubringen. Die Förderung wird dann jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Die Fördermaßnahme endet, sobald der Rahmen von zwei Milliarden Euro ausgeschöpft ist.”

Weitere Informationen: Alle Details um die veröffentlichte Richtlinie findet man auch unter www.beschäftigungsbonus.at

Zur CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

Die CONFIDA Villach wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich

Mag. Martin Zankl schloss im Jahr 2000 das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien ab. Nach einer dreijährigen Tätigkeit bei einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien und dem Erwerb der Qualifikation als Steuerberater übernahm er 2005 die Geschäftsführung der CONFIDA Villach von seinem Vater, dem Gründungsmitglied der CONFIDA Mag. Robert Zankl.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Zankl liegen in der klassischen Steuerberatung (Gründungsberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und – planung, Rechnungswesen) und in der betriebswirtschaftlichen Beratung im weiteren Sinn.

ANZEIGE

CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at