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Leben - Villach
© KK

Mahnwache in Villach geplant

Caritas startet Kältetelefon

Villach – Am 1. Dezember geht das Kältetelefon in Kärnten in Betrieb. "Wenn Sie jemanden hilflos am Straßenrand liegen sehen, dann rufen Sie doch bitte die Hotline an", so die Caritas.

 4 Minuten Lesezeit (530 Wörter)

Kältetelefon der Caritas

Das Kältetelefon ist ab 01. Dezember unter 0676/89 85 27 90 20 sieben Tage die Woche von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens bis Ende März erreichbar. Am besten, ihr speichert euch die Nummer gleich in euer Telefon.

Ein Anruf kann eine echte Überlebenshilfe sein. ,,Denn obdachlose Menschen  werden dann – sofern von ihnen gewollt –  in ein Notquartier gebracht oder zumindest mit warmer Kleidung und winterfesten Schlafsäcken versorgt und über andere Hilfsangebote beraten“, so Katrin Stark, Leiterin der Wohnungslosentagesstätte ,,Eggerheim“ in Klagenfurt. Nach wie vor aber gelte: ,,Bei allen medizinischen Notfällen muss die Rettung unter 144 verständigt werden.“

Neben Sach- werden auch Geldspenden dringend benötigt

Die Kärntner Sparkasse
IBAN AT40 2070 6000 0000 5587
Spendenzweck: Kältetelefon

Rechtliche Situation

„Passanten, die bei niedrigen Temperaturen einen im Freien schlafenden Menschen sehen, müssen abwägen, ob Hilfe benötigt wird. Dabei kommt es auf die konkreten Umstände an“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG. Anders sieht es aus, wenn jemand an ungewöhnlichen Plätzen liegt, etwa im Aufzug, vor Geschäftsräumlichkeiten oder in einem Bank-Foyer. „In ungewöhnlichen Situationen ist genaueres Hinschauen ein Muss. Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob jemand im Schlafsack am Boden liegt oder in normaler Straßenbekleidung vorgefunden wird. Im Zweifel sollte versucht werden, die Person anzusprechen und zu fragen, ob sie Hilfe benötigt“, so Loinger.

„Unterlassene Hilfeleistung“ ist im Strafgesetzbuch geregelt. „Wer bewusst wegschaut ist somit strafbar“, erklärt Loinger. „Wer bei einem Unglücksfall, bei Gefahr oder Not nicht erforderliche Hilfe leistet, muss mit einer Geldstrafe oder bei schwerwiegenden Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.“ Es fällt keine Strafe an, wenn die Hilfeleistung nicht zumutbar ist. Das könnte sein, weil man sich selbst in Gefahr begibt oder andere wichtige Interessen entgegenstehen. „Der bloße Ekelfaktor ist aber kein Grund, die Hilfeleistung zu unterlassen“, so Loinger. Anders verhält es sich dann, wenn das vermeintliche Opfer Hilfe aggressiv zurückweist oder gar mit Körperverletzung droht und randaliert.

Mahnwache in Villach

“Monatelang wurde in Villach nun über eine Erwachsenen-Notschlafstelle diskutiert, die Problematik negiert, abgelenkt, recherchiert, dann wieder diskutiert, mehrfach und vielseitig angekündigt… Was aber nach all dem übrig bleibt, sind die betroffenen Menschen und leider nach wie vor das Fehlen einer geeigneten Notschlafstelle”, erklärt Sascha Jabali von Verantwortung Erde. Daher hat er für den morgigen Donnerstag , 30. November, um 17.30 Uhr vor dem Villacher Rathaus eine Mahnwache initiiert – jeder soll unter dem Motto „Lichter der Menschlichkeit“ eine Kerze anzünden.

Sandriesser will Betreuung intensivieren

Der Streit über Notschlafhilfe vs. Sozialwohnungen ist in der Stadtpolitik noch immer in vollem Gange. Villachs Vizebürgermeisterin Gerda Sandriesser (SPÖ) plant derweil die Betreuung der Obdachlosen zu intensivieren. Die Arge Sozial und der Samariterbund sollen stärker eingebunden werden. Meldet eine Person einen Obdachlosen – zum Beispiel über das Kältetelefon – wird ein Sozialarbeiter ausgeschickt. „Fachkundige Menschen kümmern sich dann um den Betroffenen und bringen ihn in eine Sozialwohnung. Am nächsten Tag wird über das weitere Vorgehen entschieden. Wenn die Person eine Bleibe braucht, wird sie diese bekommen, die Arge betreut die Person auch“, erklärt Sandriesser gegenüber der Kleinen Zeitung.