fbpx
Region auswählen:
Aktuell
In Finkenstein wurde heute zum Beispiel die neue Park and Ride Anlage beim Bahnhof überflutet.
In Finkenstein wurde heute zum Beispiel die neue Park and Ride Anlage beim Bahnhof überflutet. © Privat/ Christian Poglitsch

Überflutungen und Zivilschutz-Alarm:

Was tun, wenn ich nicht in die Arbeit komme?

Kärnten/Finkenstein/Ferlach – Da in Teilen von Kärnten heute Zivilschutz-Alarm ausgerufen wurde, war es vielen Menschen nicht möglich, in die Arbeit zu kommen. In Finkenstein wurde beispielsweise die Park & Ride Anlage am Bahnhof überflutet. Was tun? Grundsätzlich ist die Sachlage so: Wenn der Arbeitnehmer alles versucht hat, um zur Arbeit zu kommen, werden dienstrechtliche Schritte ausgeschlossen.

 1 Minuten Lesezeit (207 Wörter)

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Unwetterschäden, Muren, Überflutung oder Schneechaos seine Arbeitsstelle nicht pünktlich oder gar nicht erreicht, liegt ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vor.

Was du tun musst!

Der Dienstnehmer ist allerdings verpflichtet, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um zu seiner Arbeit zu gelangen. Das bedeutet, dass man zum Beispiel früher zur Arbeit aufbricht oder statt den Öffis sein eigenes Auto verwendet. Außerdem muss man seinen Arbeitgeber umgehend darüber in Kenntnis setzten, dass man zu spät kommt. Wenn man wegen einer Katastrophe nicht zur Arbeit erscheint, muss man auch keinen Urlaubstag oder Zeitausgleich konsumieren, da es sich um ein berechtigtes Fernbleiben vom Dienst handelt.

So schnell kann´s gehen…

Schnell kommt man auch in so eine Situation: In Finkenstein wurde heute zum Beispiel die neue Park and Ride Anlage beim Bahnhof überflutet. Die Feuerwehr musste Sandsäcke einsetzen, um die Lage unter Kontrolle zu bringen. Momentan ist die Zufahrtsstraße gesperrt. Wie lange diese andauern wird, ist noch nicht geklärt. Die Aufräumarbeiten durch die FF Finkenstein dauern an. In Ferlach beispielsweise wurde die Bevölkerung aufgerufen, zu Hause zu bleiben und Zufahrtsstraßen waren eine Weile ebenso blockiert. Aber keine Sorge, dienstrechtlich sind Arbeitnehmer geschützt.