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Obfrau der Kärntner Privatvermieter, Melita Aprovnik lädt andere Privatvermieter dazu ein, dem Verband beizutreten
Obfrau der Kärntner Privatvermieter, Melita Aprovnik lädt andere Privatvermieter dazu ein, dem Verband beizutreten © KK/Kärntner Privatvermieter

Privatvermieter Kärnten:

Privatvermieter fordern zeitgemäße Gesetze

Villach-Klagenfurt – Das Gesetz für den „häuslichen Nebenerwerb“ stammt aus dem Jahr 1959 und wurde seitdem nicht mehr angepasst. Das stellt Privatvermieter vor große Herausforderungen. Der Verband der Kärntner Privatvermieter fordert rasches Handeln seitens der Gesetzgebung und appelliert an Privatvermieter, sich dem Verband anzuschließen.

 3 Minuten Lesezeit (466 Wörter) | Änderung am 26.12.2017 - 19.33 Uhr

Die Privatvermietung (also das Vermieten von bis zu zehn Betten) ist so alt wie das Wohnen selbst. Während in den 60er bis 80er Jahren in der Hauptsaison die Kinderzimmer vermietet wurden, ist es heute vielerorts üblich, dass Ferienwohnungen oder kleine Frühstückspensionen Gästen zur Verfügung gestellt werden. So wie sich die Lebensstile und Bedürfnisse der Menschen seit den 1960er Jahren verändert haben, so haben sich auch der Tourismus und die Marketingmöglichkeiten der Vermieter verändert. Gleichzeitig wächst die Branche der Privatvermieter stark und liegt dank der neuen Vermarktungsmöglichkeiten im Trend. In Kärnten wird die Anzahl von Privatvermietern auf knapp 2.000 geschätzt – die Hotspots sind Villach, Wörthersee, Klopeiner See, Millstätter See und die Naturarena-Hermagor.

Legales Vermieten ist unmöglich

Das Gesetz für den „häuslichen Nebenerwerb“, also der Privatvermietung, stammt aus dem Jahr 1959 und wurde seitdem nicht mehr angepasst. „Es ist heutigen Privatvermietern streng genommen gar nicht mehr möglich, legal zu vermieten und trotzdem Umsätze zu machen“, führt Melita Apovnik, Obfrau des Verbandes der Kärntner Privatvermieter aus. Das ist auch der Grund, warum sich knapp 150 Privatvermieter zu einem starken Verband in Kärnten zusammengeschlossen haben – Veränderungen sollen gemeinsam erreicht werden.

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Privatvermieter stehen auf Grund der gesetzlichen Lage vor großen Herausforderungen.

Privatvermieter stehen auf Grund der gesetzlichen Lage vor großen Herausforderungen. - © KK/ Daniel Gollner. Kärntner Privatvermieter

Handlungsbedarf gegeben

Mit dem derzeitig gültigen Gesetz darf keinerlei Werbung gemacht werden, kein Inserat in einem Tourismuskatalog und keine Website publiziert werden. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern geht es noch weiter: Laut Gesetz muss der Privatvermieter selbst am Standort der Ferienwohnung wohnen. Das entspricht jedoch nicht den modernen gesellschaftlichen Entwicklungen: Häuser in vielen ländlichen Regionen stehen leer, da die jüngere Generation für Arbeitsplätze in Stadtgebiete abwandert. Online-Buchbarkeit ist ebenso verboten. Nicht online buchbar zu sein – das ist realistisch gesehen unmöglich. Der Gast von heute möchte schnell buchen und dann seinen Urlaub mit selbstverständlichem Service wie WLAN vor Ort genießen.

Gemeinsam stark: Privatvermieter gesucht

Auch die regionale Wirtschaft profitiert von den kleinen Vermietern. Ein Privatvermieter-Gast gibt 75% seines Urlaubsbudgets in der Gemeinde/Region aus und nur 25% beim Unterkunftgeber. Ein Hotelgast konsumiert 75% seines Urlaubsbudgets in der Unterkunft und nur 25% in der Gemeinde/Region. Die Privatvermietung stellt also eine wichtige Säule der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsplatzsicherung, sowie dem familiären Einkommen dar. Daher setzt sich der Verband der Kärntner Privatvermieter für eine österreichweit gültige Gesetzesnovelle ein. „Wenn auch Sie zeitgemäße legale Vermietung unterstützen möchten, werden Sie Mitglied beim Verband der Kärntner Privatvermieter“, lädt Obfrau Melita Apovnik ein, „denn je mehr wir sind, desto eher können wir gemeinsam etwas bewirken.“

Infos zum Verband

Anmeldungen sind unter info.kaerntenprivat.com möglich.