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Leben - Klagenfurt
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Regeln und Tipps

Diese Regeln gelten an Silvester

Klagenfurt – In Klagenfurt gilt in der Silvesternacht in der Zeit von 23.30 bis 0.30 Uhr eine Ausnahmeregelung für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in bestimmten Teilen des Ortsgebietes. Experten raten, Sicherheitstipps für Feuerwerke unbedingt einzuhalten.

 3 Minuten Lesezeit (415 Wörter) | Änderung am 29.12.2017 - 19.07 Uhr

So sind die Regeln

Wer das neue Jahr in der Landeshauptstadt mit einem Feuerwerk begrüßt, für den gilt folgende Regelung: In Klagenfurt besteht in der Nacht von Silvester auf Neujahr in der Zeit von 23:30 bis 0:30 Uhr eine Ausnahmeregelung für die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in bestimmten Teilen des Ortsgebietes. Nicht unter die Ausnahme fällt die Verwendung von Kleinfeuerwerken in geschlossenen Räumen und innerhalb einer Entfernung von 200 m von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten. „In jedem Fall sollte mit einem maßvollen Umgang mit Feuerwerk auf Menschen, Umwelt und Tiere Rücksicht genommen werden. Dabei sind auch Sicherheitstipps unbedingt zu beachten, um sich nicht selbst zu verletzen“, appelliert Feuerwehrreferent Vizebürgermeister Christian Scheider.

So seid ihr sicher

Denn jedes Jahr fordern Böller und Leuchtraketen in der Silvesternacht Opfer. Um schmerzhafte Nebenwirkungen im neuen Jahr zu vermeiden, geben Feuerwehr und Zivilschutzverband nützliche Sicherheitstipps.

Sicherheitstipps

  • Man sollte sich schon beim Kauf über die Handhabung und den Effekt der einzelnen Feuerwerkskörper beraten lassen. Unbedingt Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise beachten!
  • Feuerwerkskörper nicht selbst herstellen: Man sollte auf keinen Fall Eigenkreationen basteln. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem „Superding“ kann zu gefährlichen Situationen führen. Daher Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam zünden.
  • Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.
  • Nie in geschlossenen Räumen mit Knallern oder Raketen hantieren. Zum Abfeuern einen Platz draußen abseits der Menschenmenge suchen. Nie auf andere zielen!
  • Feuerwerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen. Knallkörper müssen nach dem Anzünden weggeworfen werden, in sichere Entfernung von anderen Personen!
  • Kleine Raketen sollten aus gut verankerten Flaschen, größere nur aus Abschussstäben- oder Rohren senkrecht nach oben gestartet werden. Windrichtung beachten!
  • Beim Anzünden: Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg.
  • Nach dem Anzünden: Sicherheitsabstand einnehmen, nicht in den Händen
  • Bei Versagen: Nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten, besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern und damit sie nicht in die Hände von Kindern fallen.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hand von Kindern. Sie unterschätzen die Gefahr und gefährden sich und andere. Kinder beim Neujahrsspaziergang eindringlich vor Blindgängern warnen!
  • Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
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