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Verursacher sind oft unauffindbar.

Silvesterkracher: Wer zahlt bei Schäden?

Klagenfurt, Villach – Wer kennt sie nicht? Die lauten Knaller, die zu Silvester durch die Straßen hallen, begleitet vom freudigen Gelächter der Menschen. Aber was passiert, wenn beim Zünden oder Abschießen der Knaller Schäden entstehen? Und noch viel wichtiger: Wer kommt für den Schaden auf?

 1 Minuten Lesezeit (205 Wörter) | Änderung am 30.12.2017 - 10.11 Uhr

In den vergangenen Jahren gab es nach der Silvesternacht zahlreiche Anfragen von ARBÖ-Mitgliedern die wissen wollten, wer für Schäden aufkommt, die durch Silvesterkracher oder -raketen am Fahrzeug verursacht wurden.

Schädiger oft unauffindbar

Grundsätzlich muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat. Doch gerade nach der Silvesternacht kann oftmals der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden. Ist kein Schädiger bekannt kommt es darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt ist. Daher sollte man zuerst in seinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob solche Schäden gedeckt sind. Wenn ja muss so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.

Fahrzeug auf ruhigen Plätzen abstellen

Damit es aber gar nicht so weit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. In Zeiten von Kurzparkzonen, Anrainerparkplätzen und Co. kein leichtes Unterfangen. Am besten geeignet: ein Parkhaus oder falls vorhanden eine Garage. Wer dazu keine Möglichkeit hat, sollte Parkplätze in der Nähe von Balkons meiden, da diese leider oft als “Raketenstartbasen” genützt werden. Dicht bewohnte Großstadtviertel in unmittelbarer Nähe von Silvestergroßveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.