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Politik
© ASFINAG/fotowerk aichner og

Änderung Mautordnung

„Freie Fahrt“ für gemeinnützige Organisationen

Österreich – Gute Nachrichten für gemeinnützige Organisationen in Österreich. Verkehrsminister Norbert Hofer lässt die bestehende Mautordnung ändern - für Einsatzorganisationen dürfte das eine erhebliche Erleichterung darstellen.

 2 Minuten Lesezeit (330 Wörter)

„Die bisherige Mautordnung hat dazu geführt, dass freiwillige Helfer von Rettungsorganisationen (u.a. Berg-, Höhlen- und Wasserrettung) für Einsatzfahrten auf der Autobahn Strafe für eine fehlende Vignette zahlen mussten. Denn nur die Fahrt zum Rettungseinsatz war bisher mautfrei, die Rückfahrt nicht. Dies ist eine absurde Situation, die mit Recht viel Kritik bei den Rettungsorganisationen hervorrief”, kommentiert Landesrat Gernot Darmann die Situation.

Änderung soll schon bald in Kraft treten

„Die neue Mautordnung sieht vor, dass Einsatzfahrzeuge dieser gemeinnützigen Organisationen, die über einen Blaulicht-Bescheid verfügen, die heimischen Autobahnen und Schnellstraßen kostenlos befahren dürfen”, erklärt Verkehrsminister Norbert Hofer. Bereits in wenigen Wochen soll die Änderung ausgearbeitet sein und in Kraft treten können.

„In den letzten Wochen sind verstärkt Forderungen von Interessenvertretungen und Organisationen nach einer Gleichstellung ihrer Einsatzfahrzeuge mit Fahrzeugen von Rettung, Polizei und Feuerwehr an mich herangetragen worden – auch mit der Begründung, dass die Einsatzfahrzeuge von den ehrenamtlichen Hilfskräften auch für Fahrten zu Fortbildungen, Übungen oder Koordinationssitzungen verwendet werden. In einem gemeinsamen Termin mit den Vorständen der ASFINAG haben wir daher beschlossen, diese Gleichstellung vorzunehmen“, so Bundesminister Ing. Norbert Hofer.

Kirschrot statt Türkis

Noch bis zum 31. Jänner 2018 ist die Klebevignette in Türkis gültig. Ab 1. Februar wird das Vignettenjahr endgültig kirschrot. Die ASFINAG empfiehlt daher: Vignettenwechsel rechtzeitig angehen, um sich Unannehmlichkeiten wie etwa das Bezahlen einer Ersatzmautforderung in Höhe von 120 Euro zu ersparen. „Wir empfehlen, die Vignette links oben auf der Windschutzscheibe oder auf Höhe des Rückspiegels anzubringen. Das erleichtert für uns die Mautkontrollen wesentlich – Kundinnen und Kunden können ihre Fahrt somit problemlos und rasch fortsetzen“, erklärt Bernd Datler, Geschäftsführer der ASFINAG Maut GmbH.

Die neue Digitale Vignette ist bei den Kundinnen und Kunden gut angekommen. Jede vierte Jahresvignette ist bereits digital. Aber Achtung: Die Digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Grund dafür ist die Konsumentenschutzfrist.

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