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SYMBOLFOTO © TIROL WERBUNG/SPIESS

Nach Gold:

“Rule 40” killt Mayer-Glückwünsche

Pyeongchang – Die "Kärnten Werbung" staunte nicht schlecht als ihr eine Mail ins Postfach flatterte. Ihr Matthias Mayer Gratulations-Post auf Facebook sei sofort zu löschen. Denn man gefährde die Teilnahme der ÖSV-Athleten.

 3 Minuten Lesezeit (413 Wörter) | Änderung am 17.02.2018 - 14.06 Uhr

Doch fangen wir weiter vorne an. Sensationserfolg bei den Winterspielen von Pyeongchang. Der Afritzer Matthias Mayer (27) – wir nennen ihn M.M. (27) – warum diese Abkürzung, siehe Posting unten – holt Gold im Super-G. Für Österreich ist es das zweite Super-G-Gold bei den Herren. Der letzte Sieg ist bereits 20 Jahre her. In Afritz folgte ein Außnahmezustand, Kärnten war und ist stolz auf seinen Athleten. Hunderte Menschen und FB-Seiten gratulieren. Darunter auch die Kärnten Werbung.

Schriftlich die Aufforderung das Posting zu löschen

Die Freude war aber nur von kurzer Dauer. Die Kärnten Werbung erhielt schriftlich die Aufforderung das Posting zu löschen, so Christian Kresse gegenüber dem ORF Kärnten, dem auch eine Kopie der Mail vorliegt.

“Zwischen 1. Februar bis 28. Februar 2018 dürfen die teilnehmenden Sportler sowie das gesamte ÖSV-Team weder namentlich noch bildlich entsprechend den offiziellen Regeln genannt werden (auch nicht bei Glückwunsch- oder Gratulations-Postings)”, liest man in der Mail, die der ORF veröffentlichte. Grund dafür ist die “Rule 40” des Olympische Komitee die es verbietet mit den Olympischen Spielen Werbung zu machen sofern man kein offizieller Sponsor der Spiele ist oder keine Genehmigung besitzt. In Paragraph 40.3 heiß es darin wörtlich: „Kein Wettkampfteilnehmer, Team-Offizieller oder Betreuer darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung während der Olympischen Spiele für Werbezwecke einsetzen, außer das IOC genehmigt dies.” Damit ist jegliche Werbung im Rahmen der olympischen Spiele verboten. Außer das IOC genehmigt diese. 2013 bis 2016 verdiente das IOC ganze 5,7 Milliarden US-Dollar.

Verfahren in Deutschland

Bei den deutschen Nachbarn läuft aktuell ein Verfahren des Bundeskartellamtes. Damit dürfen deutsche Athleten schon mehr wie ihre internationalen Kollegen. Sind jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Konkret muss jede Bewerbung schriftlich genehmigt werden. Abgelehnt wurde jedoch noch kein Antrag.

Bereits in RIO Probleme mit #Rio2016

Pressemeldungen zufolge behielt sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) rechtliche Schritte wegen der Nutzung des Twitter-Hashtags #Rio2016 vor. So droht etwa laut Spiegel Online der DOSB mit rechtlichen Maßnahmen gegen Firmen, die keine offiziellen Sponsoren der Spiele sind und dennoch gängige Hashtags wie #Rio2016 und #OlympischeSpiele nutzen.

“Ein Unternehmen, das nicht Olympia-Partner ist, darf sich nicht mit Olympia in Verbindung bringen“, so damals die Begründung.

Übrigens: Die Kärnten Werbung hat dann doch noch ein Posting abgesetzt. Wie, das seht ihr hier:

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