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Aktuell - Villach
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Handtaschen, Gürtel, Brieftaschen

Prozess um Lederwaren aus Elefantenhaut

Faak am See – Zwei Schweizer Staatsangehörigen wurde heute vor dem Landesgericht Klagenfurt zur Last gelegt, im August 2014 Handelswaren, die dem Artenhandelsgesetz unterliegen, ohne entsprechende Genehmigungen oder Bescheinigungen nach Österreich eingeführt zu haben. Dabei soll es sich laut ORF um Lederwaren aus Elefantenhaut gehandelt haben. Die Schweizer versuchten, die Waren auf der „European Bike Week 2014“ zu verkaufen.

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Im Zuge der „European Bike Week 2014“ in Faak am See sollen die Schweizer die Lederwaren aus Elefantenhaut zur Schau gestellt und zum Kauf angeboten haben. Laut ORF handelte es sich dabei um “mehrere Brieftaschen, Gürtel und Stiefel aus Elefantenleder” – insgesamt 3 Kilogramm. Die Gegenstände wurden weder verzollt noch versteuert.

Genehmigung wäre nötig gewesen

Die Beschuldigten gaben zu, die Waren angeboten zu haben. Von einer nötigen Genehmigung hätten sie aber nichts gewusst. Vielmehr hätten sie sogar “beim Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen eine Dauergenehmigung für diese Produkte bekommen.” Dieses hätte ihnen auch mitgeteilt, sie dürften die Waren im EWR-Raum mitnehmen.

Ob das Handeln vorsätzlich oder fahrlässig war, wurde nicht geklärt. Die beiden Angeklagten nahmen eine angebotene Diversion der Richterin an. Die Frau muss 8.600 Euro bezahlen, der Mann 800 Euro. Die Lederwaren wurden eingezogen.

Rechtliches

§ 7 Abs 1 ArtHG 2009 sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen vor.