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Mordversuch in Finkenstein:

Urteil: Bedingte Einweisung für den Täter

Finkenstein/Klagenfurt – Wie wir bereits berichteten, kam es im August 2017 in Finkenstein zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn. Heute, am 21.Februar 2018, wurde der 26-jährige Kärntner im Landesgericht Klagenfurt wegen versuchten Mordes verurteilt. 

 1 Minuten Lesezeit (210 Wörter) | Änderung am 21.02.2018 - 17.14 Uhr

Gutachten bestätigt paranoide Schizophrenie

Der 25-jährige Mann schlug seinem Vater mit einem Bild auf den Kopf und fügte ihm mit einem Messer mehrere Stichverletzungen im Halsbereich zu. Danach schlug er mit einem abgebrochenen Flaschenhals mehrmals gegen Gesicht und Hals des 60-jährigen Opfers. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte nun, dass der Täter unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen leidet. Zum Zeitpunkt der Tat war die Krankheit so weit fortgeschritten, dass er versucht hat, seinen eigenen Vater zu ermorden. Der Täter wurde zwar nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, erhielt aber zahlreiche Auflagen.

Urteil: Bedingte Einweisung mit zahlreichen Auflagen

Für die Nachsicht der Einweisung stellte der Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Oliver Kriz jedoch eine Reihe von Bedingungen. Der Betroffene darf für die Dauer der Probezeit nicht von sich aus Kontakt mit dem Vater aufnehmen. Des weiteren muss er seine Medikamente regelmäßig nehmen, sich regelmäßigen psychiatrischen Kontrollen unterziehen und eine Psychotherapie machen. Zusätzlich wird er seine Therapie für einen Monat in einer offenen Einrichtung fortsetzen und sich danach eine Arbeitsstelle suchen. Vater und Sohn haben sich in der Zwischenzeit wieder miteinander versöhnt. Durch die Behandlung im Krankenhaus hat sich der Zustand des Angeklagten bereits deutlich gebessert.