fbpx
Region auswählen:
Politik - Klagenfurt
Ärgernis für Anrainer: Alkohol am Heiligengeistplatz
Ärgernis für Anrainer: Alkohol am Heiligengeistplatz © KK

Heiligengeistplatz & Lendhafen

Das Alkoholverbot kommt

Klagenfurt – SPÖ und ÖVP einigen sich auf eine „Testphase“ für ein Alkoholverbot am Heiligengeistplatz und im Lendhafen von 1. April bis 31. Oktober. Die FPÖ forderte ein Alkoholverbot für den Heiligengeistplatz schon lange. Die Erfahrungen bzw. Erkenntnisse aus diesem Pilotversuch bilden die Grundlage für weitere Maßnahmen. Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz wird den Antrag dazu im nächsten Gemeinderat einbringen.

 2 Minuten Lesezeit (351 Wörter) | Änderung am 27.02.2018 - 15.49 Uhr

Immer häufiger werden besorgte Meldungen über Missstände und Belästigungen durch alkoholisierte Personen am Heiligengeistplatz und im Lendhafen bzw. der Wunsch nach einem Alkoholverbot laut. “Eine solche Verordnung soll zum Schutz aller Besucher des Heiligengeistplatzes, vor allem aber der Kinder und Jugendlichen erlassen werden und wird dadurch seitens der Freiheitlichen unterstützt werden. Wieder einmal bestätigt sich, dass die Themen von der FPÖ aufgezeigt werden da die Reformpartner das Ohr nicht am Bürger haben und über deren Köpfe hinweg entscheiden. Nun dürfte der Druck durch die Bürgerinitiative aber doch zu groß geworden sein oder SPÖ und ÖVP lenkten aufgrund der Landtagswahl am kommenden Sonntag ein“, kritisiert Germ (FPÖ) das Einlenken der SPÖ und ÖVP. Das Alkoholverbot forderte die FPÖ schon seit Monaten.

Testphase soll Ergebnisse liefern

Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz möchte daher über mehrere Monate evaluieren lassen, wie sich ein Alkoholverbot in diesen Bereichen auswirken kann und auf Basis der Ergebnisse weitere Entscheidungen treffen. „Das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden geht bei diesem Thema auseinander“, so Bürgermeisterin Dr. Maria-Luise Mathiaschitz. „Wir haben uns daher in Absprache mit dem Stadtpolizeikommando und dem Ordnungsamt für eine Testphase von April bis Ende Oktober entschieden, in der wir wichtige Erkenntnisse für weitere Maßnahmen gewinnen können“. Verbessert sich die Situation? Verlagert sich das Thema nur auf einen anderen Platz? Welche Maßnahmen sorgen am besten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger? All das soll in dieser Evaluierungsphase, in welche Streetworker und Sozialarbeiter eingebunden sind, geprüft werden.

Gastronomie und Veranstaltungen werden ausgenommen

„Für die Erlassung und den Bestand eines Alkoholkonsumationsverbots braucht es laut Verfassungsgerichtshof Erhebungsergebnisse, die die Notwendigkeit und die Eignung eines solchen Verbots belegen“, unterstreicht auch Sicherheitsgemeinderat Vizebürgermeister Jürgen Pfeiler, der sich ebenfalls für die Evaluierungsphase am Heiligengeistplatz und im Lendhafen (mit Ausnahme von Gastronomie und Veranstaltungen) einsetzt. Dem pflichtet Stadtrat Markus Geiger bei: „Wenn wir etwas machen, dann wollen wir es auch auf einwandfreie und rechtlich gesicherte Beine stellen“.

In sämtlichen öffentlichen Parkanlagen innerhalb der Ringe besteht übrigens bereits seit 2007 ein Alkoholverbot.