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Ein "Gewinn" mit hohem Preis

Abzocke im Urlaub

Kärnten – Zurzeit melden sich vermehrt Urlauber bei den Europäischen Verbraucherzentren in Österreich und Deutschland, die unseriösen Verkaufspraktiken mit Urlaubsgutscheinen zum Opfer gefallen sind. Die schon aus Gran Canaria bekannte Masche hat nun auch Madeira erreicht.

 2 Minuten Lesezeit (345 Wörter)

Urlauber werden auf der Straße angesprochen, erhalten ein Los und haben sofort gewonnen. Wer den „Gewinn“ einlösen möchte, wird in ein Taxi verfrachtet, um angeblich an einer kurzen Führung durch eine traumhaft schöne Luxushotelanlage teilzunehmen.

Urlauber sollen 1.000 Euro Anzahlung leisten

Dass der „Gewinn“ dort gebührend mit Sekt begossen wird, versteht sich von selbst. Wer sich darauf einlässt, erlebt sein blaues Wunder, denn vor Ort ist alles anders: In stundenlangen Verkaufsgesprächen werden die Urlauber dazu gedrängt, einen Gutschein für den Aufenthalt in einem Luxusappartement zu kaufen. Der anfangs hohe Preis der „Urlaubspaket-Vereinbarung“ wird so lange nach unten korrigiert, bis die Opfer tatsächlich an ein einmaliges Schnäppchen glauben. Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen, das Angebot durchzurechnen oder eine Nacht darüber zu schlafen, bleibt keine. Nach der Unterschrift muss sofort eine Anzahlung von circa 1.000 Euro geleistet werden. Urlauber berichten, dass sie dafür sogar persönlich zum Geldautomaten eskortiert wurden.

Mit diesen Nachteilen ist bei Urlaubsgutscheinen zu rechnen

  • Selbst wenn mündlich eine längere Laufzeit zugesagt wurde, die Verträge laufen meist nur ein Jahr. Die Folgen: Bei Verträgen bis zu einem Jahr darf das Unternehmen eine sofortige Anzahlung verlangen. Und die Opfer haben nicht das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. So soll die europäische Timeshare-Richtlinie umgangen werden.
  • Wenn die Urlaubszertifikate „begrenzte Verfügbarkeiten“ beinhalten, ist es möglich, dass Sie das gebuchte Appartement nicht zur gewünschten Zeit nutzen können.
  • Das Geld hat auch verloren, wer den Gutschein – warum auch immer – nicht einlösen kann.
  • Urlaubspaket-Vereinbarungen bieten keinen Schutz vor Reisemängeln.
  • Oft ist der Preis viel zu hoch. Denn Flug, Transfer und Verpflegung kommen extra hinzu.

Wie schützt man sich?

  • Zeigen Sie Tricksern, die Ihnen ein Los andrehen wollen, die kalte Schulter.
  • Wenn Sie doch in eine Verkaufsveranstaltung geraten sind: Unterschreiben und zahlen Sie nichts! Bestehen Sie darauf, wieder zurückgebracht zu werden. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu verständigen, falls Sie gegen Ihren Willen festgehalten werden.