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Die Confida-Steuertipps

Die Arbeitslosen­versicherung für Selbständige

Villach – Die berufliche Selbständigkeit birgt neben zahlreichen Vorteilen auch einige Nachteile. Was passiert zum Beispiel, wenn ich als Unternehmer arbeitslos werde? Für Arbeitnehmer gibt es klare Regeln. Doch auch Selbständige können sich auf freiwilliger Basis arbeitslosenversichern. Unser Steuer-Experte Mag. Martin Zankl klärt auf.

 3 Minuten Lesezeit (451 Wörter) | Änderung am 07.03.2018 - 18.43 Uhr

“Selbständig Erwerbstätige können sich auf freiwilliger Basis bei der SVA arbeitslosenversichern”, erklärt uns Martin Zankl, Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Diese Arbeitslosenversicherung kann Vor- und Nachteile für den Unternehmer mit sich bringen. “Ob die Leistungen aus der selbständigen Arbeitslosenversicherung in Relation zu den nicht unwesentlichen Beiträgen für Sie interessant sind, kann nur in einer individuellen Beratung geklärt werden”, fährt Zankl daher fort.

Versicherungsmöglichkeit besteht seit 2009

Will sich ein Unternehmern freiwillig versichern, muss er dies zu Beginn seiner Tätigkeit mittels schriftlichem Antrag unter Beachtung von gewissen Fristen beantragen. Diese Versicherungsmöglichkeit wurde bereits per 1.1.2009 eingeführt. “Wenn man zu diesem Zeitpunkt bereits selbständig war, musste man den Eintritt in die Arbeitslosenversicherung bis spätestens 31.12.2009 erklären und war acht Jahre an diese Entscheidung gebunden. Haben Sie diese Option zu diesem Zeitpunkt nicht gewählt, so ist die nächste Möglichkeit zum Eintritt nun seit 1.1.2018 für sechs Monate möglich”, so Zankl.

Der Unternehmer ist acht Jahre lang gebunden?

Vorsicht! Wer sich für eine Arbeitslosenversicherung entscheidet, sollte sich das vorher gut überlegen. Man kann nämlich erstmals nach acht Jahren austreten. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden und ist nur innerhalb von sechs Monaten nach Ende der 8-jährigen Bindungszeit möglich. Verpasst man diese Frist, ist man erneut für acht Jahre versichert.

Es lohnt sich also, vor Abschluss einer Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen Termin bei Villachs Steuer-Experten Mag. Martin Zankl zu vereinbaren. So kann nichts schiefgehen!

Zur Person

Confida Tax Audit Consulting Mag. Martin Zankl, CONFIDA

Mag. Martin Zankl ist seit 2005 Geschäftsführer der CONFIDA Villach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gründerberatung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen, Steueroptimierung und -planung und das gesamte Rechnungswesen. Durch seine Tätigkeit in einer internationalen Wirtschaftstreuhandgesellschaft in Wien ist Martin Zankl auch firm mit internationalen steuerrechtlichen Bestimmungen.

Über die CONFIDA

Die CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH wurde 1978 gegründet und ist seit damals erfolgreich im gesamten wirtschaftstreuhänderischen Spektrum tätig. Das Team zeigt hohes Engagement und die Kundenorientierung ist seit jeher höchster Grundsatz der Geschäftsleitung. Neben Lohnverrechnung, Buchhaltung und Bilanzierung berät die CONFIDA Villach in allen Bereichen der klassischen Steuerberatung wie Steueroptimierung, Rechtsformwahl, Umstrukturierungen und besonders Unternehmensgründungen und -nachfolgen. Hier kann das generationenübergreifende Team modernes Know-How mit jahrelanger Erfahrung optimal kombinieren.

  • Vertretung und Beratung in steuerlichen Angelegenheiten
  • Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform
  • Optimierung der Steuerplanung und International Tax Services
  • Beratung italienischer Klienten in Steuer- und Finanzfragen
  • Vertretung in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Rechnungswesen – Organisation, Ergebnisanalyse, Prozessoptimierung
  • Unternehmensbewertungen nach internationalen Bewertungsstandards
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Businessplänen und Planungsrechnungen
  • Subventions- und Förderungsberatung
  • Gründungsberatung – unternehmensrechtlich, steuerlich, betriebswirtschaftlich
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CONFIDA Villach Wirtschaftstreuhand GmbH

10. Oktober-Straße 18
9500 Villach
Tel.: 04242 29016
[email protected]
www.confida.at